A SE
Durchlauchtigfter Grofsmächtiger Churfürft etc.
Euer Churfürftl. Durchl. haben auf unterthänigftes Suppliciren des bifsherigen Hoffmaurers Leon-
hard Brauns, Uns gnädigft anbefohlen, die fowohl wegen der eingefallenen reformirten Parochial-Kirche,
als auch wegen des Baues am Arfenal und des alhiefigen Refidenz-Schloffes, wider denfelben eingekommenen
gravamina mit Zuziehung der Hauptmanns und Architectens Bode*) zu unterfuchen, den Hoff-Baumeifter Schlü-
tern und wer fonften wider den Supplicanten fich zu befchweren habe, vor Uns zu befcheiden, fie defshalb zu
vernehmen, .den Supplicanten mit feiner Nothdurft dagegen zu hören, und davon nebft Unferm unvorgreifl-
lichen Gutachten, zu fernerer Verordnung unterthänigften Bericht abzuftatten. Wir haben uns darauff foforth
zufammen gethan, und alfs wir gleich anfangs befunden, dafs die puncta fowohl wegen der eingefallenen
reformirten Kirchen, alfs der gewölbe im hiefigen Arfenal, durch dero Hoffkammer bereits gründlich unter-
fuchet, und davon Bericht eingefandt worden, haben wir überflüflig zu fein erachtet, defshalb eine noch-
malige Unterfuchung vorzunehmen.
So viel aber den hiefigen Schlofsbau anbetrifft, da hat dero Hoff-Baumeifter Schlüter alfs Kläger
fich geftellet, und vorgetragen, wie dafs fich im Augufto vorigen Jahres ein Rifs in der neuen Mauer des
Schloffes, nach dem Luftgarten hin, bey dem mittelften Saal in der zweiten Eftage, oben an dem Bogen
des feitenfenfters, eräuget, denfelben habe er fofort mit einem Höltzernen Striffen alfo verwahren lafsen,
damit der halbe Fenfter Pfeiler nicht über einen Hauffen fallen können.
Von diefem Rifs und feiner Urfache, habe er dem Schlofshaubtmann Herrn von Printzen fogleich
Nachricht gegeben, und umb befichtigung angehalten, welche auch erfolget, Er habe darauff bey Ew. Chr.
DI. Anfuchung gethan, dafs der Hoff-Maurer Leonhard Braun, alfs ein widerfpänftiger der ihme nicht folgen
wolte, von der Arbeit weggenommen und ein anderer an feine ftatt geftellet werden möchte, und diefes
feye ihm zugeftanden worden.
Der Hoff-Maurer Braun hat hierwieder expliciret, Er were eben den Tag da fich der Rifs oben
ım Fenfterbogen geäufsert hab, beftändig bey dem Schlofsgebäude gegenwertig gewefen, es habe aber der
Hoff-Baumeifter Schlüter weder ihm noch feinem polirer von diefem Rifs nichts gefaget, fondern fie hetten
es erft den dritten Tag nachher von andern erfahren, da fie doch, wenn es ihnen in Zeiten were gefagt
worden, diefem Werk leicht hetten helffen können. Die rechte Urfache diefes Rifses rühre daher, dafs
unten bey der erften Etage an dem Portal, der grade Bogen nicht fertig und gefchlofsen gewefen, defshalb
hatte man unten an dem Fenfter-Pfeiler eine ftarke Verzahnung laffen müffen und den Pfeiler in die länge
nur halb aufführen können, darum Herr Hoff-Baumeifter Schlüter ihm befohlen, dafs er an folchem Pfeiler
das Fenftergewölbe {fchließsen folte, habe er dagegen erinnert, dafs man vorher den graden Bogen bey dem
portal in der unterften Eftage, alfs auff welchem der Fenfter-Pfeiler ruhen müfste, einfetzen, und durch
aufsfüllung der Verzahnung den befagten Pfeiler befeftigen und gantz aufführen müfste, umb defto ficherer
den Fenfterbogen daran zu fchließen; Allein diefem ohngeachtet habe der Hoff-Baumeifter darauff beftanden,
dafs man mit‘ fchliefsung des Fenfterbogens dennoch fortfahren und Ew. Chr. DI. fehen laffen folte, dafs
der Bau wohl avancire. Wir haben darauff den Orth felbiten in Augenfchein genommen und fo viel
befunden, daß diefer Rifs leicht were zu redreffiren gewefen, wann der Hoff-Baumeifter Schlüter mit dem
Hoff-Maurer Leonhard Braun were in befferm Vernehmen geftanden; Wir erachten aber unterthänigft unmafs-
#) Johann von Bodt