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geblich davor, dafs, weil diefer Rifs eigentlich keinen Schaden gethan, die redreflirung deffelben auch von
geringer importantz ift, denen beiden Theilen aufferleget werden könte, wo fie künfltig beiderfeiths an einem
Orth von Ew. Chr. DI. in Bau folten gebrauchet werden, fich befler als bishero zu begehen und Ew. Chr. DI.
intereffe conjunctim zu beobachten.
Wir erfterben etc.
O. v. Schwerin, JS. Schlundt. Merian.
Wenn in einer Unterfuchung über Streitfragen zwifchen Vorgefetzten und Untergebenen der
Erftere nicht direkt Recht, der. Zweite Unrecht erhält, fo darf man annehmen, dafs der Vorgefetzte nicht
(chuldfrei fei und man wird in unferem Falle Braun’s‘ Rechtfertigungen in der That als ziemlich wahrheits-
gemäfs gelten laffen dürfen, Schlüter aber den Vorwurf von Heftigkeit und zu geringer Rückfichtsnahme
auf technifche Erforderniffe machen müffen. Denn an eine Voreingenommenheit der Commiffarien gegen
den Baudirector wird man billiger Weife nicht denken können, wenigftens ift dafür abfolut kein Grund
erfichtlich; auch find hier ganz andere Männer in Scene, als die, welche er fpäter feine Feinde nennt. Viel
wahrfcheinlicher ift’es, dafs, wenn überhaupt Mifstrauen gegen Jemand vorlag, dies Braun traf, da auch
zwei andere Bauten, an denen er arbeitete, eingeftürzt waren. —
Im Beginn des Sommers 1700 ging es an die Vorbereitungen für die innere Ausftattung der Parade-
räume und die Deckenmalereien in denfelben. Der Kurfürft intereffirte fich perfönlich namentlich für die
Letzteren, wie dies bei der Freude der damaligen Zeit an: allegorifchen Selbftverherrlichungen faft natürlich
ift. Die Programme dafür «was eigentlich die Hiftorie fein foll», ftellte er, wohl mit Schlüter’s Hülfe,
felbft auf, worauf fie Anfang Juli dem Academiedirektor Werner, den Rektoren Terweften und Probener
wie den Profefforen Gericke, Lubenietzki, Leygebe und Wentzel mitgetheilt wurden, welche innerhalb vier
Wochen ihre Skizzen machen, die von der Akademie geprüft und mit deren Votum dem Kurfürften vor-
gelegt werden follten*). Doch zog .fich die Sache noch durch das ganze Jahr 1700 hin, fo dafs in einem
Refeript an Schmettau vom ı1. Dezember**), kurz vor der Abreife nach Königsberg, die fchleunigfte Her-
(tellung der Decken anbefohlen wurde: fämmtliche Mitglieder der Academie follen Schlüter unweigerlich
zur Hand gehen und ‚ihre Entwürfe nach feinen Weifungen machen, die dann die Academie prüfen und
ihr »Gutachten mit Befcheidenheit« abgeben foll, damit was fo unter der »Aprobation« Schlüter’s befchloffen,
ohne allen Verzug ausgeführt werde. Die einzelnen Gemälde follen unter die verfchiedenen Maler ver-
theilt werden. Als aber auch diefer Befehl nichts fruchtete, erhielt Schmettau folgende Ordre vom
7. Februar 1701 aus Königsberg: Nachdem Se. Königl.‘ Mayft. Unfer Allergnädigfter Herr mifsfällig 'ver-
nommen, dafs dero vor Ihro Abreifse aus Berlin, wegen der Malerey in dero Newen Königl. Gemächern
auf dem Schlos, an die Academie ergangene Ordre, unter allerhand praetexten anderwerts aufgegebener
arbeit und fonften {chläfrig , von (tatten gehe, Alfs befehlen Ihro Königl. Mayft. dero p. von Schmettau
als Protectori dero Academie hiemit allergnädft. allen dero Hoff-Mahlern, welche zu diefser arbeit gefchickt
und Glieder der Academie feind, den Hoff-Mahler Gericke allein aufgenommen, welcher der ihm: zu
Oranienburg anbefohlener arbeit obliegen foll, anzudeuten dafs Sie bey vermeydung Ihro Königl. Mayft.
ungnade und mit hindanfetzung aller anderen Arbeit, auch mit möglichftem Fleifßs, in obged. Königl.
Gemächern 'diejenige Defseine werkftellig machen {follen, welche Ihro Mayft. durch: dero Ober-Schlofs-Bau-
*) Schreiben des Kurfürften an den Wirkl. Geh. Rath v. Schmettau d. d, Köln, den 30, Juni 1700.
**) Abgedr. bei Klöden S. 133.