Full text: Besondere Vorschriften für den Baudienst der Eisenbahn von Innsbruck nach Bozen

der Natur des Einschnittsmaterials entsprechende Schutzmittel in 
Anwendung gebracht, und zwar: 
a) Führt der Einschnitt durch einen Felsstock ohne irgend 
welche Ueberlagerung, dessen Material aber verwitterbar ist, so 
wird die Böschung durch das Vorsetzen einer Verkleidungsmauer 
geschützt (Blatt 2, Fig. 11). 
Die Oberfläche dieser Verkleidungsmauer wird mit einer 
Quaderschichte gedeckt. 
'_ b) Ueberlagern den Felsstock auch noch Schuttmassen aus 
losem Materiale, welche über dem Fels durchgehend mit Auf- 
mauerungen von nicht bedeutender Höhe zu stützen sind, so 
zwar, dass die in Anwendung kommende Futtermauer mit’ ihren 
erforderlichen Dimensionen noch auf der Verkleidungsmauer eine 
vollkommene Auflage findet, so werden beide Mauern (Verklei- 
dungs- und. Futtermauer) zu Einer verbunden, und in einer ge- 
meinschaftlichen Böschungsflucht ausgeführt. 
Es muss dabei Sorge getragen werden, dass die hinter der 
Verkleidungs- und Futtermauer sich ansammelnden Wässer voll- 
ständig abgeführt werden können. 
Die Anordnung solcher Mauern gibt Blatt 2, Fig. 8. 
c) Für den Fall aber, dass der Felsstock mit hohen Schutt- 
massen überlagert ist, und die Futtermauern, welche diese stützen 
sollen, derartige Dimensionen annehmen, dass die vor dem ver- 
witterbaren Fels gesetzte Verkleidungsmauer (Wandmauer) nicht 
breit genug ist, um erstere aufnehmen zu können, so ist die Fut- 
termauer hinter der Flucht der Verkleidungsmauer aufzuführen. 
Es wird jedoch, um die Trennungen, . welche aus den unregel- 
mässigen Setzungen beider Mauern sich ergeben, zu verhindern, 
dieselbe nicht im Verbande gemauert. Die Anlage solcher Mauern 
ist aus dem Blatt 2, Fig. 7a zu entnehmen. 
d) In Fällen, wo nur ein Theil des Felseinschnittes auf die 
ganze Höhe der Böschungswand zu verkleiden kommt, wird die 
Verkleidungsmauer mit Beibehaltung der im Einschnitte durch- 
laufenden Grabensohlenbreiten in die Flucht der Felsböschung 
gelegt (Blatt 2, Fig. 1 und 7b). 
e) Kommen in Einschnitten ausser Felsmaterial auch Strecken 
von losem Material vor, so werden Futtermauern aufgeführt, 
deren Anordnung aus dem Blatt 3, Fig. 3 und Blatt 2, Fiz. 1 
zu entnehmen ist, nur müssen in solchen Fällen, (um Setzungen, 
die aus den ungleichen Mauerhöhen resultiren, vorzubeugen), die 
tiefer gelegenen Stellen der Futtermauern bis auf eine annähernde 
Gleiche (durchlaufende Höhe) m. n. Blatt 2, Fig. 1 in Cement- 
mörtel gemauert werden; auch müssen aus demselben Grunde
	        
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