Full text: Besondere Vorschriften für den Baudienst der Eisenbahn von Innsbruck nach Bozen

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werden, bei höheren Maueranlagen aber (von welchen später die 
Rede ist) kann jedoch aus der, der Mauerstärke d“ entsprechen- 
den Normaldruckhöhe %“ eine nochmalige Modification der Mauer- 
stärke von d“ auf d‘“ abgeleitet werden, welche letztere Reduec- 
tion jedenfalls genügende Genauigkeit gibt. 
Für den Fall aber, als die Form der Berglehne eine Ueber- 
schüttung der Mauer von 4 Fuss gestattet, so bleiben die oben 
ermittelten Normalmauerstärken unverändert, indem zu berück- 
sichtigen ist, dass die Mauern in diesem Falle zwar einem grösse- 
ren Erddrucke zu widerstehen haben, dafür aber die durch die 
Bahnzüge bewirkten Erschütterungen weniger stark sind. 
Werden solche Maueranlagen statt mit Schutt mit einem 
geschichteten Steindamm hinterfüllt, wie dies aus Bl. B, Fig. o und 
aus dem Blatte 12, Fig. 1 zu ersehen ist, so vermindert sich die 
Mauerstärke im Verhältnisse der freien Mauerhöhe und es wird 
dann die Dicke der Stützmauern nach der empirischen Formel: 
d— d— ol 
bemessen; wobei d die normale obere Stärke für eine mit Schutt 
und nicht mit einem geschichteten Steindamm ausgeführte Hinter- 
füllung, und % die freie Mauerhöhe bezeichnet. 
Wo also Einschnittssteinmaterial für eine geschichtete Stein- 
dammhinterfüllung disponibel ist, und die Kosten dieser Hinterfül- 
lung sich billiger herausstellen, als die hiedurch erzielte Ersparniss 
an der Stärke der Stützmauer, so werden geschichtete Steindamm- 
hinterfüllungen zur Verminderung der Stützmauerstärken, mit oder 
ohne 4 Fuss hoher Ueberdämmung, angewendet, mögen diese in der 
Ebene oder an Thallehnen aufzuführen sein, nur ist dann für A 
die den jedesmaligen Verhältnissen anzupassende Modification 
nach der oben beschriebenen Annäherungsmethode einzuführen. 
Wie selbstverständlich, ist die geschichtete Steindammhinter- 
füllung hinter den Stützmauern nach den für geschichtete Stein- 
dämme gegebenen Anweisungen auszuführen. 
Die Stützmauern für hohe Anschüttungen sind auf dem 
Blatte 8, Fig. 5 und Blatt 10, Fig. 1 ersichtlich. 
Nachfolgende Regeln gelten für Stützmauern mit überlie- 
genden hohen Dämmen. / 
Die Dimensionen, welche in den besonderen Vorschriften 
für den Baudienst unter der Rubrik „Stützmauern“ aufgeführt 
sind, entsprechen erfahrungsgemäss vollständig für Anschüttungen 
bis zur Höhe der Stützmauerkrone Blatt 8, Fig. 5 und Blatt 12, 
Fig. 1 und 2; sie widerstehen mit Sicherheit dem Abrutschungs- 
prisma (a,b, c laut Bl. B, Fig. p) dessen Gleitebene einem Damm-
	        
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