Full text: Besondere Vorschriften für den Baudienst der Eisenbahn von Innsbruck nach Bozen

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auf die Schwellenhöhe anzulegen, so lange nicht durch tiefer 
planirte Anlagen eine wesentliche Verminderung der Stützmauer- 
höhe erzielt wird, und es gibt daher in zweifelhaften Fällen eine 
vergleichende Berechnung der Anlagekosten der zulässigen Va- 
rianten den Ausschlag. 
Bei sehr steilen Lehnen ist somit auch, um Vermehrung 
der Mauermassen zu verhüten, von der Ueberdeckung der Stütz- 
mauern mit 4 Fuss Anschüttung abzusehen, und ‚diese Disposition 
ist nur, soweit es keine wesentliche Erhöhung der Stützmauer be- 
dingt, durchzuführen. 
Stützmauern von 1—3 Fuss freier Höhe werden bei allen 
Ueberdämmungen von mehr als 4 Fuss und von 3—5 Fuss freier 
Höhe mit 2! Fuss oberer Stärke angelegt, wie dies auch in der 
unten folgenden Tabelle I eingeführt ist. 
Ergibt ferner die Rechnung für Stützmauern von 5 Fuss 
freier Höhe und darüber, unter einer Ueberdämmung von mehr 
als 4 Fuss Höhe weniger als 21, Fuss Stützmauerstärke, so ist 
diese auf 2!/„ Fuss zu vermehren. 
Die Querprofile von Stützmauern sind aus dem Vorbehan- 
delten zu ersehen: 
Die Mauern sollen immer im Haupte mit !/% Anlauf ange- 
legt sein, und ihre Dimensionen der Kronenbreite sind aus fol- 
gender Tabelle I zu entnehmen.
	        
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