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auf die Schwellenhöhe anzulegen, so lange nicht durch tiefer
planirte Anlagen eine wesentliche Verminderung der Stützmauer-
höhe erzielt wird, und es gibt daher in zweifelhaften Fällen eine
vergleichende Berechnung der Anlagekosten der zulässigen Va-
rianten den Ausschlag.
Bei sehr steilen Lehnen ist somit auch, um Vermehrung
der Mauermassen zu verhüten, von der Ueberdeckung der Stütz-
mauern mit 4 Fuss Anschüttung abzusehen, und ‚diese Disposition
ist nur, soweit es keine wesentliche Erhöhung der Stützmauer be-
dingt, durchzuführen.
Stützmauern von 1—3 Fuss freier Höhe werden bei allen
Ueberdämmungen von mehr als 4 Fuss und von 3—5 Fuss freier
Höhe mit 2! Fuss oberer Stärke angelegt, wie dies auch in der
unten folgenden Tabelle I eingeführt ist.
Ergibt ferner die Rechnung für Stützmauern von 5 Fuss
freier Höhe und darüber, unter einer Ueberdämmung von mehr
als 4 Fuss Höhe weniger als 21, Fuss Stützmauerstärke, so ist
diese auf 2!/„ Fuss zu vermehren.
Die Querprofile von Stützmauern sind aus dem Vorbehan-
delten zu ersehen:
Die Mauern sollen immer im Haupte mit !/% Anlauf ange-
legt sein, und ihre Dimensionen der Kronenbreite sind aus fol-
gender Tabelle I zu entnehmen.