47
Zur Weitere Anordnungen in der Construction solcher Objecte
sind aus dem Blatte 21, Fig. 1, 3, 4, 5, 6, 7, S und 9 zu ent-
Gate nehmen.
Blatt 20, Fig. 2 und 3, Blatt 21, Fig. 1 und 2. und Blatt 22,
em Fig. 1, 2 und 3 behandeln Durchlässe mit ununterbrochen star-
die kem Gefälle. In derartigen Fällen sind besondere Anordnungen
yulız nöthig, um dem Schube des stärker geneigten Theiles solcher Ob-
jecte den erforderlichen Widerstand entgegenzusetzen; und es
POTT ist vor Allem nothwendig, die Ausmündung in einem von der Ge-
a sammtlänge des Objectes und dem Neigungswinkel der Sohle
den abhängigen Verhältnisse, das aus der angeschlossenen Tabelle V
zu entnehmen ist, horizontal mit Terrassengewölben anzulegen.
hf. Ausserdem sind je nach den topographischen und geologischen
len, Eigenthümlichkeiten des Terrains und der Beschaffenheit des zu
An- verwendenden Baumaterials die Terrassengewölbe, der grösseren
I Stabilität halber, in der Art zu belasten, wie die punktirte Linie
am im Blatte 22, Fig. 2 es anzeigt, und den hiedurch entstandenen
Sin Vortritt des Objectes von circa 10 Fuss über die normale Damm-
hie böschung in eine Damm-Berme zu umstalten, und selbe entlang
hse des ganzen Dammes durchzuführen.
zu
rial
ch: Tabelle V
Ge- für terrassenartig angelegte horizontale Gewölbe.
als
ect Gefälle des Länge des horizontalen
un Durchlasses Ge wWölDe5, wenn DA Bemerkung
em in Craden ganze Gewölblänge
en bezeichnet
1 Stirn- oder Böschungsflügel,
en 15—20 falls nach dieser Berechnung die
horizontalen Gewölbe über 10‘
Ss a lang werden, sind in gleich grosse
en 25—30 Stufen getrennt auszuführen.
zu 30—35
nn 35—40
ofil
40—45
em |
21, ; . n ;
re Blatt 21, Fig. 1 und 2 stellt die Mündung eines Durch-
die lasses mit einer Sohlensteigung von 10 Grad Neigung vor,
et Blatt 20, Fig. 2 und 3 die eines Durchlasses von 150 Fuss Länge,