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baues die Stärke der Schottermassen von 0.6 auf 0,3 Fuss erhöht
worden.
Die Steinbanquette dürfen auf Dämmen erst nach Vollendung
des Oberbaues und nach eingetretener, vollständiger Consoli-
dirung des Dammkörpers angelegt werden.
Ist bei einzelnen Dämmen vorauszusetzen, dass die Festig-
keit der Unterlage der Bettung erst längere Zeit nach Vollen-
dung des Oberbaues eintreten wird, so kann die Herstellung der
Steinbanquette über solche Strecken als Special-Accord in den
Voranschlägen reservirt, und nur die Lieferung des Steinmaterials
auf geeignete Depotplätze im Haupt-Accord vorgesehen werden.
Ueber die Ausführung des Grundbaues und die Zubereitung
des Schottermaterials enthält das Bedingnissheft (in den beson-
deren Bestimmungen Lit. P) die erforderlichen Vorschriften.
Die Steinbanquette sind vollkommen flüchtig, mit scharfen
Kanten und geebneten Flächen, aus regelmässigen Steinen her-
zustellen. In den Deckschichten sind die einzelnen Steine mit
gut zusammengerichteten Fugen, in regelrechtem, solidem Ver-
bande zu versetzen; zwei Drittheile dieser Decksteine müssen
auf die Banquettebreite durchbinden.
Auf die Entwässerung des Oberbau-Planums ist im Hin-
blicke auf die Beschaffenheit des Terrains (grösstentheils thon-
haltiger Schiefer) und auf die stärkere und länger andauernde
Wirkung des Frostes auf dieser Linie die Anwendung grösserer
Sorgfalt nöthig.
Es sind Sickergräben anzulegen, welche bei Bahngefällen
von 10% und darunter, in Abständen von 30 Fuss stets recht-
winklig auf die Bahnachse geführt werden, Auf Dämmen, welche
aus steinigem Material gebildet sind, unterbleibt diese Arbeit,
da hier der Abzug des Wassers in directester Weise erfolgt.
Die Anordnung dieser Sickergräben ist aus dem Blatte 1 zu
entnehmen.
Abschluss und Abtheilung der Bahn.
Die zum Abschluss nöthigen Schutzbauten können entweder
den Schutz des auf der Bahn verkehrenden Personals, oder aber
den Schutz der Bahn selbst. betreffen.
Der Schutz in dem ersten Falle ist erforderlich:
a) Bei über 10 Fuss hohen Dämmen mit steilen Böschungen,
also bei Steindämmen mit !„füssigem, 2% füssigem, sowie % und
V_füssigem Steinsatz, wofür durchwegs Geländer angewendet wer-
den, wie sie auf dem Blatte 15, Fig. 1 bis 6 construirt sind.
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