Full text: Besondere Vorschriften für den Baudienst der Eisenbahn von Innsbruck nach Bozen

Tracirung. 
Bei Ausmittlung der Trace sind bezüglich der Gefällsver- 
hältnisse für die einzelnen Strecken, in welche sich die Brenner- 
Linie zerlegt, folgende Maximalsteigungen in Anwendung zu 
bringen. 
Innsbruck-Brenner, 1 : 40 oder 25 pr. mille, 
Brenner-Brixen, 1 : 44.4 oder 22.5 pr. mille, 
Brixen-Bozen, 1 : 66.66 oder 15 pr. mille: 
Was die Krümmungsverhältnisse der Trace betrifft, so sind 
diese in Hinblick auf die Bedeutung der Brennerbahn als grosse 
internationale Verkehrslinie trotz der, im Interesse der Oekono- 
mie in den Baukosten liegenden Wünschbarkeit der Anwendung 
aussergewöhnlicher starker Curven so bestimmt, dass der Radius 
von 900 Fuss als Minimum gilt. 
Kurze gerade Linien zwischen Curven derselben Richtung 
sind immer zu vermeiden, und in diesen Fällen Krümmungen 
mit grösseren Radien einzulegen. 
Der Uebergang von Curven entgegengesetzter Krümmung 
wird durch zwischengelegte Geraden von mindestens 280 Fuss 
Länge vermittelt. Ausserdem soll in diesen Punkten zur Vermei- 
dung aller der Inconvenienzen, welche der Uebergang von Ge- 
raden und starken Curven für die Bewegung der Maschinen und 
Wägen bietet, für das Alignement der currenten Bahn das Ver- 
fahren angewendet werden, welches in der Eisenbahn -Zeitung 
(Jahrgang XII. Nr. 44) dargestellt ist. 
Erdarbeit. 
In den steilen und häufig sich ausbiegenden Bahnpar- 
tien des Sill-, St. Jodock- und Pflerschbach-Thales muss die Bahn, 
wo keine Felsen vorhänden sind, in einem Terrain etablirt wer- 
den, welches nur in geringerem Grade Consistenz besitzt. ; 
Es sind hier, trotz der Anwendung der Maximalkrümmung 
von 900 Fuss Halbmesser, Einschnitte mit Wandmauern von aus- 
sergewöhnlichen Dimensionen, über welche sich hohe und steile 
Lehnen erheben, nicht zu vermeiden. 
An diesen Orten muss gesucht werden, die Länge der Ein- 
schnitte auf ein Minimum zu reduciren, und demgyemäss die Aus-
	        
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