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dehnung der Strecken, auf welchen die Stabilität der Lehnen in
Folge der Abgrabungen alterirt werden könnte, möglichst zu
beschränken.
Im Hinblick auf die besonderen Schwierigkeiten des Ter-
rains und die schweren Folgen von etwaigen Fehlern, welche in
der Construction der Bahn begangen werden, muss bei dem Ent-
wurfe der Brennerbahn, noch mehr als auf jeder andern Bahn-
strecke, die sichere Anlage des Bahnkörpers als erste und ent-
scheidende Bedingung für die Fixirung der Trace gelten, und es
darf erst in zweiter Linie der Vorschrift über Ausgleichung der
Aushebungen und Anschüttungen Rechnung getragen werden.
Da (vorausgesetzt, die vom Wasser durchzogenen, zum Theil
erweichten Stellen der aus Thonschieferschutt bestehenden Lehnen
sind vor dem Angriffe des eigentlichen Baues in zweckmässiger
Weise consolidirt worden) das Terrain Festigkeit genug besitzt, um
jede Belastung aufnehmen zu können, und Ausweichungen dessel-
ben nicht zu befürchten stehen, und da andererseits die Versiche-
rung der in jenen Lehnen eingeschnittenen Theile der Bahn grosse
Schwierigkeiten bietet und enorme Ausgaben erfordert, so ist es
(in Abweichung von der allgemeinen Regel) angemessen, eine
Trace zu ermitteln, bei welcher jene hohen Einschnitte in den
Lehnen möglichst vermieden werden, oder bei welchen wenig-
stens die. Masse der Abgrabung thunlichst reducirt wird.
Die Consequenzen dieser Disposition führten natürlich zur
Anlage hoher Anschüttungen und Stützmauern, aber es besitzt
dieses System den Vorzug.der absoluten Solidität des Baues, in-
dem man die Mittel für die Befestigung der neuen Schüttungen
in der Hand hat, während ungemeine Schwierigkeiten auftreten
und möglicherweise Arbeiten von colossalem Umfange nöthig wer-
den, wenn es sich darum handelt, übermässig hohe Wandabgra-
bungen zu stützen, über welche steil und bis zu Erhebungen von
2000 Fuss ansteigende Gehänge von Schutt und Gerölle sich
aufbauen.
In allen Einschnitten ohne Unterschied sind die. seitlichen
Bahngräben 3 Fuss tief von der Schwellenoberkante gemessen
(wie aus Blatt 1, Fig. 2 bis 6 zu entnehmen) anzulegen.
Die bergseitigen Bahngräben loser Einschnitte an Berg-
lehnen, d. h. Einschnitte in Bergschutt, Sand, Schotter ete.,
wo in der Böschung der Bergseite oder in den, über diese
noch ansteigenden Lehnen Ablösungen von Erde oder Gerölle zu
erwarten stehen, sind ohne Rücksicht auf Höhe und Anlage der
Böschungen nach Blatt 1, Fig. 5 auszumauern.
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