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B. Baucommissionen.
1. Ministerialbekanntmachung vom 24. April 1822, die
Einrichtung der Baucommission betreffend.
Um sowohl den Jrregularitäten beim Bauwesen in hiesiger
Stadt und Umgegend nach und nach abzuhelfen und eine BVer-
schönerung der Stadt durch eine“ 'geschmadvollere Bauart zu be-
wirken; als auch durch möglichste Wegräumung der bisher dem
Bauen in hiesiger Stadt entgegengestandenen Hindernisse die Haus-
baue zu befördern und den Klagen über Mangel und Theurung
der Wohnungen abzuhelfen; haben Wir für diensaäm erachtet, in
hiesiger Stadt» eine besondere Baucommission anzuordnen, und
solcher aufzutragen, die zu Erreichung des oberwähnten Zwecks
erforderlichen Maßregeln resp. bei Uns in Vorschlag 'zu bringen
und zu treffen.
Da nun besagte Commission zu der ihr mit aufgetragenen
Bewirkung der Benutzung einer gesc<hmacvollen' Bauart, von den
beabsichtigt werdenden Bauen nothwendig in Kenntniß gesegt
werden muß; so verordnen Wir von Ober-Landespolizeiwegen hie-
mit, daß jeder Baulustige und eine jede Behörde in hiesiger Stadt,
welche einen auf die Straße gehenden Bau aufführen oder eine
Beränderung an einem Hause straßenwärts vornehmen, und Der-
jenige, welcher vor den hiesigen Stadtthoren an den von solchen
abführenden Hauptstraßen, in nachstehenden Distanzen von der
Stadt, als
1) vor dem Clever- und Steinthore an den nach der Herren-
häuser Allee bis zum Eingange dieser,
2) vor dem Steinthore an der nach Celle bis zum Posthofe
einschließlich,
3) vor dem Ägidienthore an der nach dem Pferdethurm, bis
wo die Bult anfängt, und an der na<g dem Döhrenerthurm
bis zu dem neu angelegten Kir<hofe, und