Full text: Baupolizeiliche Vorschriften für die Königliche Residenzstadt Hannover, die Vorstadt Glocksee und den Vorort Linden

- 13 - 
Rö Bauordnung für die Vorstädte Hannover und GlockSeei 
On= E* j 
8. Geis vom 7.0ctober 18406. 
0332, Abt.1. S1) Die künftigen Straßenzüge und die zu öff- 
r entlichen Plätzen und Bauten bestimmten Orte in den 
Vorstädten Hannover und Glocksee,werden auf Karten, 
tie- die zur öffentlichen Kenntniß gebracht werden Sollen 
en bezeichnet. Die Flächen zwischen den in den Karten B 
3 ge- bezeichneten Baulinien pilden die Breite der zukünf- 
en tigen Straßen. 
14/2 1 Verbot der Überscnreitung der Baulinie. 
S 3) Vornandene Gebäude müssen im Falle Neubaues oder 
Hauptbesserung in die bestimmten Baulinien Zzurückge- 
zogen werden. 
ZS id= 84) Stellung der Hauptgebäude. 
Ng. 123 Die alten Straßen und Wege werden DIRE Tent Liane 
durch fey Figentum der Gemeinde angesenen, vorbehältlich 
ueh etwaiger Rechte Einzelner daran. 
118 567) Hanlinie“““=== 
S7) Abtretung in die Straße fallender Fläcnhnen--- 
;tiämmä Abt.I1. 388) Vorlage der Baupläne & Strafbestimmungen. 
39) Vorläufig Städtizche & Ländliche Straßen ----- 
S10)an den Städtischen Straßen 3ind mur Häuger aus 
wenigstens zwei Stockwerken, d.n.ein Erägeschoß und 
ein Stockwerk darüber , zuläsSig; an den ländlichen 
|O. Straßen dagegen genügen Häuser mit einem Erägeschnoß 
-reff. ome Stockwerk darüber. 
811) Hauptgebäude dürfen nicht mit der- Giebelgeite 
nach der Baulinie zugekehrt Sein. Nebengebäude in der 
5 Regel in den Hintergrund« 
S12)aAlle Gebäude Sind möglichst von einander getrennt 
Kr zu Stellen. Sollen mehrs Gebäude in einer Flucnat und 
DATES Außengeite neben einander errichtet werden; 509 ist je- 
T Ier väes durch Brandmauern, von 1 Fuß Dicke und 1Eu8 über 
hach die Dachfläche hinausreichenäd, von den übrigen zu 
igkeit trennen. . | . 
0 13)Freitreppen,die in die Fußbänke hineinreichen ,wer 
den nicht geduldet; ----folgen Ausnahmen ----= 
Kellereingänge dürfen dagegen überall nicht: in: die 
eier Fußwege gelegt werden. 
rs 814) Tropfenfall auf die Straße iSt uUnzuläSSig,und es 
33nd zu desgen Verhütung alle Häusger nach der Straße. 
zu mit Dachrinnen zu vergehen, deren Abfalillrönren. vers: 
eite deckt nach den Abzugsgräben oder Gossen geleitet wer? 
Zen misSgen. Für die oline Dacnrinnen oder omne verdeck
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.