Full text: Baupolizeiliche Vorschriften für die Königliche Residenzstadt Hannover, die Vorstadt Glocksee und den Vorort Linden

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te Abfallröhren gegenwärtig vornandenen Häusger kann Jau 
der NMagistrat zur Abstellung dieses Mangels die ge- dros 
eigneten Fristen bestimmen. rich 
Gruben zur Angammlung des WaSSers aus den Abzugsgräb » e 
oder den Gosgen Sollen nicht geduldet werden,;und + 
3011,wo es an einem gehörigen Wasserabzuge fenlt,ein .  e 
Solcner duren Anoränung des Magistrats beschafft wer welc 
den. So lange Siecn an den betreffenden Wegen Keine " zme 
gehörige Abzugsgräben oder GoSSsen befinden,ist jeder 4 
Grundeigentümer verpflichtet, das von Seinen Däcnernn - /- 
abfließende RegenwaSSer, Sowie auch das überfließende a 
BrunnenwasSer zunächst auf Seinem eignen Grundstücke ka 
aufzunehmen. „Im 
S15 JabzugSkanäle für Unreinlichkeiten, GoSsSensteine 
und dergleicnen dürfen überall nicht auf die Straße 
eleitet werden. Da d 
EIG VAB erte und Mistgruben mügsgen bei den Städtischen tere 
Straßen wenigstens 20 Fuß von der Straße zurück ver- dabe 
legt und versteckt werden. wo Sie gegenwärtig näner ben, 
an der Straße. liegen,kann der Magistrat zu deren int. gung 
fernung geeignete brästen Setzen. mach 
Bei, den- 1ändlienenrStraßen- bleibt die Bestimmung we- Best 
gen des Zyrücklegens und Versteckens der Aborte und € 
MiSgtgruben dem Ermessen des Wagistrats überlassen. rial 
S17) Die Flügel der Eingangstore dürfen nicht naen und 
der Straße hin aufschlagen. Wo dies Schon gegenwärti; nen 
Statt findet, maß es bei einem Neubau oder einer 
HauptbesSerung der Tore abgestellt werden. 
918 - 20 Strafbestimmungen .«S.W. 
Beka 
Bauoränung für die Gemeinde Linden 
vom 5.Juni' 1848. 
Beka 
Diese Bauoränung entspricht wörtlichn der vom vom 
7.10 1846 für Vorstadt und Glocksee, betont aber 
hinter 812, :"daß die in den SS11 & 12 ausgesproche- 
nen Bestimmungen auf Höfe, wogSelbst landwirtschaft 
getrieben wird,keine regelmäßige Anwendung finden." 
Ferner bezieht Sicn 814 nur auf Solcne Straßen wel- 
cne demmächst als"städtischne" (S9 der B.Q0.) bezeicnht, 
net werden.
	        
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