nn Die Werte 261
e Urteile, Veranlassung zu großen Bedenken, vom psychologisch-
Personen analytischen Befund ganz abgesehen.
Man be- Es ist deshalb seit langem, schon seit dem 18. Jahr-
je gegen- hundert, eine Theorie hervorgetreten, die den Dingen keine
len. Oder neuen Qualitäten erster Ordnung zuerkennt, die durch das
Böcklins Gefühl wahrgenommen würden, sondern die in der Qua-
s müßten lität „schön“ lediglich die Fähigkeit des Objekts, in
SoNen an uns bestimmte Gefühle auszulösen, versteht.
1en, ganz Schön ist nach dieser Auffassung ein Kunstwerk also,
chaus in wenn es auf uns in bestimmter Weise wirkt. Ästhetisch
auf den nennen wir alles das, was in uns bestimmte Gefühle er-
ıs an die zeugt, die wir als ästhetische Gefühle beschreiben. Schön,
lurch die anmutig, häßlich usw. sind Relationseigenschaften hbe-
die Nor- stimmter Objekte, also nicht Eigenschaften erster Ord-
verschie- nung, sondern Eigenschaften höherer Ordnung.
ınweisen, Die spezifische Eigenart der ästhetischen Ge-
aplizierter fühle steht selbst außer allem Zweifel. Lipps hat von
st, so daß einem „Schönheitsgefühl“ gesprochen. Alle Ge-
ı könnten fühle sind nun Ichzustände, und auch das Schönheits-
OP NENEN gefühl muß ein solcher sein. Das Ich fühlt sich im Schön-
ind doch heitserlebnis selbst in einem schönen Zustand. Damit ist
urch ver- nicht gesagt, daß es sich selbst etwa als ein schönes Ich,
en Natur- eine schöne Seele empfindet. Davon kann keine Rede sein.
ler. Aber Es ist mit seiner Aufmerksamkeit gar nicht in erster Linie
thetischen der eigenen Seele zugewandt. Es fühlt sich nur in einer
Derselbe bestimmten über den Alltag erhobenen Stimmung, die es
nen Per- als eine schöne empfindet. Diese ist aber nicht durch
rtet. Die den Anblick seiner selbst bedingt, sondern durch das
lie andere Kunstwerk, das es ansieht.
Vertwahr- Eine wirkliche Beschreibung der ästhetischen Gefühle ist
;hwanken. freilich gar nicht möglich, denn wie sollte man letzte Er-
je höchst lebnisse beschreiben, sind doch alle unsere Worte lediglich
iten geben Bezeichnungen für nicht weiter analysierbare Tatbestände.