Full text: Das Weltbild der Gegenwart

290 Die letzten Probleme 
dankliche Regel einfügen. Wir würden den Lichteindruck Wi: 
und die erfahrene Müdigkeit auch dann noch als real wi 
ansehen, wenn sie in schroffstem Gegensatz zu aller Na- nNÜ 
turgesetzlichkeit ständen. ph 
Es ist nicht so, wie der Neukantianismus meint, daß Yı 
etwas erst dann und weil es sich als Glied in das gesetz- 
mäßige Bild der Natur einfügt, von uns als wirklich an- er: 
gesehen wird, alles dem Widersprechende aber dem in 
schlechthinnigen Verdikt der Irrealität verfällt. Vielmehr ni 
bleibt die Autorität der Wahrnehmung die letzte Instanz zes 
für die Urteile über wirklich und nichtwirklich. Die Es 
mechanische Naturgesetzlichkeit ist eine Hypothese, die im Gr 
Anschluß an Erfahrungsurteile aufgestellt worden ist, sie Fä 
bildet aber selbst kein letztes Kriterium für das Wirkliche. de: 
Es kann deshalb auch gegen die parapsychophysi- ge! 
schen Vorgänge von Telekinesie und Materialisation nicht, ne 
wie mehrfach versucht worden ist, eingewandt werden: zu 
man könne mit naturwissenschaftlichen Methoden nie- da 
mals eine Tatsache feststellen, die sozusagen das natur- str 
wissenschaftliche Weltbild durchbreche. In Wirklichkeit hir 
ist es anders: Wenn wir durch Photographie das Vor- wi 
handensein von Materialisationen und von Telekinesien un 
feststellen, so gelten sie uns als objektiv, ganz gleich, ob de) 
sie nach unseren sonstigen Erfahrungen zu erwarten ge- W 
wesen sind oder nicht. Es steht damit nicht anders wie In: 
mit der Feststellung anderer materieller Vorgänge. Der 
negative Ausfall des Michelsonschen Versuchs oder die er] 
unerklärliche Verschiebung des Perihels der Merkurbahn WC 
waren Tatsachen, obwohl sie mit der herkömmlichen ge] 
Naturauffassung ganz unverträglich waren, — sie haben we 
sie ja denn auch tatsächlich gesprengt. An die Stelle der ZU) 
„objektiven“ Feststellung durch die Photographie kann, zer 
wie diese beiden Beispiele zeigen, auch menschliche Sinnes- we
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.