Full text: Einleitung in die Philosophie der Mythologie (2. Abtheilung, 1. Band)

654 
machen, d. h. eine gesellschaftliche Verbindung unter ihnen hervorzu- einer 
bringen. Mit Gewalt eingeführt, würde sie ihr Untergang seyn, zum also 
Beweis, daß weder durch göttliche noh dur< menschliche Macht ein Aegi 
Volk aus dem werden kann, das nicht gleich als- Volk geboren ist, und aide 
daß wo die ursprüngliche Einheit und Gemeinschaft des Bewußtseyns Hell 
fehlt, feine sich hervorbringen lasse. hin 
Auch hier wieder stellt sich die Sprache neben die Mythologie. (Es 40m 
wurde sogleich als ungereimt erkannt, anzunehmen, einem Volke könne War 
seine Sprache durch. Bemühungen einzelner unter ihm entstehen. mit, 
Wäre es aber etwa weniger ungereimt, für möglich zu halten, daß sie thol 
aus oder unter ihm selbst entstehe, gleich als ob ein Volk seyn sowi 
könnte "ohne gemeinsame Sprache, und nicht erst das ein Volk wäre, Verl 
das eine gemeinschaftlihe Sprache hat? schid 
Dasselbe wäre zu sagen, wenn man die Meinung, daß in der theil 
Gesetzgebung nicht alles dur< einzelne Gesetzgeber zu geschehen brauche, logi« 
daß die Geseke vom Volk selbst im Fortgang seines Lebens erzeugt besti 
werden, so verstehen wollte, als könnte sich ein Bolk von Anfang Ge- sal 
see geben und also vaseyn ohne Gesetze, da es doch erst dur anfa 
feine*Geseze ein Volk und zwar dieses Bolk ist. Vielmehr hat. es Göt 
das Gesetz seines Lebens und Bestehens, von dem alle im Lauf seiner 
Geschichte hervortretenden Geseze nur Entwicklungen seyn können, mit dem 
seinem Daseyn ä ls Volk empfangen. Dieses Urgeseß selbst aber kann ihm 
es nur mit der ihm als Volk angeborenen Weltansicht erhalten haben, es « 
und diese ist in seiner Mythologie enthalten. mög 
Wie man auch die Entstehung der Mythologie aus oder unter DUr( 
auf diese Wilden übergetragenen Kaziken hat, die (vgl. S. 43) weder das Recht Sie 
zu befehlen, noch zu sirafen , noch irgend etwas zu fordern haben, wohl aber eine dies 
gewisse Achtung bei den andern genießen, die meist in den Versammlungen ihrer 
Meinung beistimmen und ihnen folgen, nicht als Oberherrn, oder im Gefühl aus 
irgend einer Verpflichtung, sondern weil sie ihnen mehr Verstand , Schlauheit und Mt 
körperliche Stärke zuschreiben, als sich selbst. Bei den Charrnas ist zur Theil- rü 
nahme an der Ausführung einer beschlossenen Sache niemand verpflichtet , selbst . 
der nicht, der sie vorgeschlagen hat; ihre Händel machen die Parteien selbst, meist g10) 
durch Faustkämpfe aus. CEbendas. S. 16. zel
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.