Full text: Kraft- und Hebemaschinen

oder eines Schiebers gedrosselt wird. In diesen Fällen wird aber immer die lebendige De 
Kraft des Wassers bedeutend verringert und dadurch die Nußwirkung geschädigt. Wc 
Eine Regulirungsvorrichtung mit Verschlußschiebern vor der Mündung der gro 
Mundstücke ist in Fig. 250 wiedergegeben. Die Verschlußschieber sind an ihrer Au 
vorderen Kante abgeschrägt und werden von einem gelenkartigen Bügel getragen. ger 
Ab 
un 
we: 
aus 
sini 
ein 
ern 
Na 
Be 
Im 
nu 
Fig. 250. So 
Durch Verbindungshebel kann ihre Bewegung von einer zwischen beiden Mund- ein 
stücken gelagerten Achse gleichzeitig entweder von Hand oder von einem Regulator Be 
aus beeinflußt werden. Obgleich durch diese Regulirungsvorrichtung die Oeffnung wie 
des Mundstückes für den Wasserstrahl sich ändert, so tritt dennoc< kein wesent- stü 
licher Verlust an Kraft ein. wel 
Nutwirkung der Pelton-Räder. Als geringste Druckhöhe, für welche ein 
der Pelton-Motor noch geeignet erscheinen kann, ist nach Angaben der Maschinen- Ri 
und Armaturenfabrik vorm. H. Breuer & Co. in Höchst a. M. ein Druck flä 
von 18--20 m anzusehen. Je größer die Druckhöhe wird, desto günstiger gestalten Na 
sich die Verhältnisse des Pelton-Rades und desto besser wird die Nutwirkung. fall 
Die oberste Grenze des zulässigen Druckes bestimmt sich durch die zulässige La 
Geschwindigkeit, mit der sich das Rad ohne Gefahr drehen kann. In Amerika jh: 
find Pelton-Räder mit 500 m Druck und darüber in ungestörtem Betriebe. Die es 
Nutzwirkung der Pelton-Räder wird zwischen 70 und 85*/, angegeben. des 
“ Das Anwendungs8gebiet des Pelton-Rades ist ein außerordentlich Sd 
großes, weil sich der Motor überall leicht aufstellen und mit den Arbeits8maschinen 
auch direkt kuppeln läßt. Es ist bei Weitem größer, als bei jeder anderen Tur- lich 
binenart. Man kann diese Motoren schon für die kleinsten Wassermengen und neh 
für Leistungen von etwa */,, Pferdestärke mit guter Wirkung anwenden, während 
sie ebenso für große Wassermengen mit entsprechenden Druckhöhen geeignet sind. wei 
215
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.