Schenkelstärke. Dieser Winkeleisenring erhält einen um etwa 50 mm grüßeren
Durchmesser als der äußere Durchmesser des Flammrohres und wird unter Be-
nußung von Zwischenlagen mit dem Flammrohr vernietet. Die Zwischenlagen
sind gewöhnlich Rohrendchen R, welche vor dem Vernieten über die Nietschafte
gezogen werden. ES bleibt also ein Zwischenraum von 25 mm zwischen dem
Winkeleisen und dem Flammrohr. Die gleiche Verbindung, jedoch unter Ver-
wendung eines flachen Eisenringes 8, zeigt Fig. 481. Bei beiden Verbindungen
darf die Entfernung der Nieten nicht zu groß sein, damit eine möglichst genaue
Kreisform eingehalten werden kann. Werden aber die Nieten zu eng geseßt,
dann sett sich der Kesselstein zu leicht an dieser Stelle an und begünstigt die
Zerstörung des Flammrohres. Wenn man sie umgehen kann, soll man eine der-
artige Verbindung nicht anwenden.
Die Dampfkesselböden. Es kommen sowohl ebene, als auch gewölbte
Kesselböden zur Anwendung. Fig. 482 zeigt einen ebenen Kesselboden. Er wird
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Fig. 482.
im Besonderen bei Flammrohrkesseln benußt, weil die Verbindung zwischen dem
Flammrohr und dem ebenen Kesselboden sich leichter herstellen läßt, als bei
gewölbten. Das Flammrohr selbst bildet auch eine Versteifung für die beiden
Kesselböden und schüßt sie gegen Durchbiegung. Im Allgemeinen sind aber
die ebenen Kesselböden der Durchbiegung mehr ausgeseßt, als die gewölbten*).
*) Nach den Hamburger Normen vom Jahre 1891. Wird mit
82 = Blechdi>e in Centimetern,
p = größter Betriebsdruc>k in Kilogramm pro Quadratcentimeter,
e = Abstand der Stehbolzen oder Anker von einander in Centimetern,
k = Zugfestigkeit des Materiales in Kilogramm pro Quadratcentimeter,
c = 1,47, wenn die Stehbolzen oder Anker in die Platten eingeschraubt und ver-
nietet sind,
c = 1,146, wenn sie in die Platten eingeschraubt und Außen mit einer Mutter
versehen sind,
c = 1,085, wenn sie in die Platten eingeschraubt und Innen und Außen mit
Muttern und Unterlagscheiben versehen sind, deren Durchmesser wenig-
stens 0,4mal der Entfernung zwischen den Stehbolzen oder Ankerreihen
gleichfommt. Die Dicke der Unterlagscheiben muß dann mindestens ?/,
der Plattendicke betragen und ist noch zu erhöhen, wenn der Durch-
messer der Scheiben mehr als 1*/,mal den über die Ecken gemessenen
Durchmesser der Muttern beträgt,
c = 0,962, wenn die Stehbolzen oder Anker zu beiden Seiten der Platte mit Muttern
und Unterlagscheiben versehen sind und die äußere Unterlagscheibe mit
der Platte vernietet ist, ihre Die mindestens */, der Plattendicke
und ihr Durchmesser wenigstens 0,6mal der Entfernung zwischen den
Stehbolzen oder Ankerreihen gleichkommt,
d = Durchmesser einer runden Platte in Centimetern bezeichnet, so ist
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