Full text: Arbeitszeit der Arbeiterinnen über 16 Jahre in Fabriken und diesen gleichgestellten Anlagen

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beginnt im Sommer um 6 Uhr, im Winter um 7 Uhr Morgens und endigt 
um 4 Uhr bezw. 5 Uhr Nachmittags (sog. englische Arbeitszeit). Der exr- 
hebliche Vorteil dieser Regelung, welche allgemeinen Beifall gefunden hat, 
liegt in dem frühzeitigen Arbeitsschlusse. Die kurze Mittagspause genügt 
zur Einnahme der mitgebrachten Lebensmittel oder des zugeschiten Mittag- 
essens. Man verzichtet hierbei also freiwillig auf eine längere Mittagspause 
und gibt damit zu, daß ihr Wert gering ist. Eine Mittagspause , welche 
namentlich den Frauen die Bereitung und Einnahme der Mahlzeit, 
das Stillen oder die Pflege der Kinder sowie eine genügende 
Erholung gewähren soll, müßte erheblich länger als 1!/, Stunde 
sein und kann nach meinem Erachten bei der Verschiedenheit der Verhältnisse 
durc< eine gleichlautende Vorschrift für alle Fabriken nicht festgesezt werden. 
Es erscheint daher richtiger, die bestehende Vorschrift unver- 
ändert zu belassen, zumal da den Frauen die verlängerte Mittags- 
pause auf Antrag in der Regel anstandslos gewährt wird. Es wird 
vielmehr den Arbeiterausschüssen und Krankenkassenvorständen zu überlassen 
sein, die Wünsche der Arbeiter in bezug auf die Dauer der Mittagspause 
zur Geltung zu bringen. Jc<h bin überzeugt, daß die meisten Arbeitgeber 
solchen berechtigten Wünschen, wenn irgend möglich, nachkommen werden. 
36) Ein Bedürfnis, den Arbeitsschluß an den Sonnabenden 
und an den Vorabenden der Festtage auf eine frühere Stunde als 
9!/, Uhr Nachmittags zu verlegen, ist im hiesigen Regierungs- 
bezirke no< nicht hervorgetreten. Eine derartige Maßregel wäre in 
erster Linie für die Frauen zweckmäßig, weil dieselben Gelegenheit haben , ihren 
Haushalt in Ordnung. zu bringen und die Kinder zu pflegen. Für diejenigen, 
welche ein Hauswesen nicht zu besorgen haben , würde die Maßregel jedoch sehr 
wenig Wert haben und deswegen unangenehm empfunden werden, weil ein 
Ausfall an Verdienst wohl unvermeidlich sein würde. Die Arbeitgeber 
würden den Wert eines früheren Arbeitsschlusses für die Arbeiterinnen kaum 
einsehen und eine solche gesezliche Bestimmung sehr unangenehm empfinden. 
Für die hiesigen Verhältnisse erscheint eine derartige Maßregel jedenfalls 
zur Zeit no< als verfrüht. Mit Rücksicht auf die einschneidende Wirkung, 
welche die Herabsezung der Arbeitszeit von 11 auf 10 Stunden in einigen 
Industriezweigen haben wird, erscheint es zweckmäßig, von der Festsezung 
eines früheren Arbeitsschlusses an den Sonnabenden und Vorabenden der 
Festtage zunächst no< abzusehen, um Beunruhigungen zu vermeiden. 
Während man sich in den Kreisen der Jnudustriellen mit dem Gedanken 
einer Herabsezung der Arbeitszeit auf 10 Stunden immer mehr vertraut 
macht, hat bisher die Einsicht von der Zweckmäßigkeit eines freien 
Nachmittags für die Arbeiterinnen weitere Kreise weder der 
Arbeitgeber noch der Arbeiter durchdrungen.
	        
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