6. Naturschutz 561
‚eschieht, (niederen) Lebenswerten ? Gibt es eine Ordnung dieser Werte ? Und wie-
ır welche viel davon kann der Mensch erkennen? Und bis wieweit steht ihm das
weiteren Recht oder auch die Pflicht zu, die niederen Werte evtl. den höheren zu
) auf das opfern ?
ilosophie Wir stehen hiermit vor dem eigentlichen Kern der ganzen Frage. Sie
hat in allerletzter Zeit vielfache öffentliche Diskussionen hervorgerufen
laubens‘‘ im Anschluß an das Wirken eines einzelnen hervorragenden Mannes, des
lem eben Theologen, Musikers und Missionsarztes Albert Schweitzer. Da Ver-
;hutz im fasser an anderer Stelle 487) sich ausführlich mit ihm auseinandergesetzt
; als Tat hat und eine wirkliche genauere Erörterung der Frage an dieser Stelle
in diesen sowieso untunlich wäre, muß es genügen, hier auf diese Diskussion zu
das Be- verweisen und den Ertrag derselben, so wie er sich dem Verfasser dar-
ınd seine stellt, kurz zu formulieren. Abzulehnen ist nach seiner Ansicht Schweit-
all unser zers grundsätzliche Position, daß es eine natürliche Rangordnung der
en, denn Lebenswerte nicht gäbe oder zum wenigsten der Mensch nichts davon
sen. Ter- erkennen könne, dieser daher in jedem Falle nur nach eigenem subjek-
dem Er- tiven Ermessen und „mit Zittern‘ sich herausnehmen dürfe, anderes
‚er Wert, Leben zu vernichten, sei es auch, um drittes Leben zu erhalten. Schweit-
le oben zer ging so weit, daß er sogar die Vernichtung der Trypanosomen zur
1en Ein- Rettung seiner Neger in Lambarene nicht als ethische Pflicht, sondern
\ott mit als solche freie Entscheidung mit dem Bewußtsein des zugefügten Übels
ss natür- angesehen wissen wollte. Nach ihm gibt es nur eine grundlegende
ne Zwei- Forderung aller Ethik, die Achtung vor dem fremden Lebenswillen, die
dieselbe unmittelbar mit dem eigenen Lebenswillen dem Menschen zum Bewußt-
7zlich an- sein komme. Verfasser bestritt einmal, daß dies letztere tatsächlich
nommen der Fall ist, zum anderen, daß es richtig sei, die höchste ethische Forde-
” Anwei- rung in der angegebenen Weise zu formulieren. Nicht der „fremde
£ freilich Lebenswille‘‘, d. h. der Lebenswille der anderen Kinzelgeschöpfe als sol-
s Wort: cher, sondern der Gesamtwille, d. i. Gottes Wille, muß als oberstes ethi-
1ichte — sches Gesetz gelten, und dieser kann, wie eben die ganze Schöpfung
äillen fix selber zeigt, das Opfer des niederen Lebens zugunsten des höheren ein-
chen In- schließen. Der Mensch hat nicht das Recht, es in dieser Hinsicht besser
sch hier wissen und machen zu wollen als der Schöpfer selbst. Er hat nur
was wir darauf zu halten, daß nicht unnötig Leben zerstört werde (wobei
eder vor „Leben“ hier auch in einem weiteren als nur dem biologischen Sinne
‘fenbar gefaßt werden muß; die anorganischen Gestalten sind eingeschlossen
vas die zu denken, das ist übrigens auch Schweitzers Meinung). Aus diesem
zlichen Grunde hat der Mensch nicht nur das Recht, sondern geradezu die
1, ohne Pflicht, nicht nur besagte Trypanosomen zu töten, um den Neger zu
en auf- retten (es ist ganz offenkundig, daß auch Schweitzer selbst entgegen
‚ge: wie seiner Theorie diese Pflicht als solche empfindet, sonst würde er nicht
‚ in Ein- so handeln), er hat weiter auch das Recht und die Pflicht, um der höheren
anderen Kulturgüter willen, die offensichtlich ebenfalls ein Teil des Weltplans
Bavink, Ergebnisse. 5. Aufl. on
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