Full text: Geschichte der Künste und Wissenschaften seit der Wiederherstellung derselben bis an das Ende des achtzehnten Jahrhunderts (8. Abtheilung, I, [2], 4. Band)

140 IV. Vott Newton bis Priestley. 
punkte cb und fb wie n:m, so nehme man br so 
groß, daß es in be nmal, in bf mwmal enthalten 
ist, und stelle sich bey r ein aufgehangenes Gewicht 
7 = n.q = m.p, und eine eben so große auswärts 
nach rl gerichtete Kraft vor. Beyde erhalten einans - 
der ohne allem Zweifel das Gleichgewicht. Allein die „42 0 
Kraft rl hält auch mit q das Gleichgewicht, weil sie aul 
nmal größer als 9, und q nmal weiter vom Ruhes gel 
punkte b entfernt angebracht ist: und das Gewicht z walt? 
hält mit p das Gleichzewicht , weil es mmal größer an 
als p, und p mmal weiter von b entfernt ist, Mithin «iy 
müssen sich auch p und q selbst das Gleichgewicht hals m 
ten. Da sich jedes Verhältniß durch zwey ganze Zahs 3 
len ausdrucken läßt, welche für m und n geseßt wer? " 
den können , so gilt dieser Beweis bey jedem Verhälts „. 
nisse der Kräfte, und es erfolgt überhaupt ein Gleiches | 
gewicht am doppelarmigen Hebel, wenn sich die Kräfe T 
te verkehrt , wie die Entfernungen vom Ruhepunkte it 
verhalten. Die 
Daß aber auch dieses Geseß beym einarmigen Hes ade 
bel statt finde, erhellet sogleich , wenn man ha = bf " 
nimmt, und für p eine an a aufwärts nach ad zie 
hende Krast = p seßt. Hiebey bleibt alles in Ruhe, “ 
weil die Kraft p bey a eben so auf die Umdrehung des : 
Hebels wirkt, als das Gewicht p in der gleich großen 
Entfernung fb wirkte. Daker ist die Kraft bey a mit ten 
q im Gleichgewichte, wenn sie sich zu p wie n:m, Li 
ihre Sutfernung ba aber zur Entfernung cb, wie bf: zu 
ba d. i. wie mn verhält. Auf diese Art. ist also das Airb 
Geselß des Gleichgewichtes für beyde Arten des Hes mt 
bels erwiesen. > 
Hiernächst geht nun Kästner zu dem Winkels 
hebel über, und leitet das Gesekß desselben ganz richs ; 
tig
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.