Full text: Geschichte der Künste und Wissenschaften seit der Wiederherstellung derselben bis an das Ende des achtzehnten Jahrhunderts (8. Abtheilung, I, [2], 6. Band)

128 V.BVonPriesiley bis auf.d. neuesten Zeiten. 
denkbar, ohne daß diese Actionen Einem und demsels b' 
ben, gemeinschaftlich darzustiellenden, Produkt entzs u“ 
genstreben3 denn auf ein absolutes Produkt geht alle 1mz- 
Naturthätigkeit, Dazu wird erfordert, daß verschies umb 
dene Actionen in einem und demselben gemeinschaftlis mil 
<en Produkte sich combiniren können, Furz, daß es hf,» 
zujammengeseßte Actionen gebe. Combhiniren aber hum 
fönnen sie sich nicht, ohne wechselseitige Receptivität »Yus € 
für einander zu haben, Eine Action muß in die aus qua 
dere eingreifen können. Je für zwey verschledene Acs wsd 
tionen muß es einen gemeinschaftlichen Punkt geben, filun 
in welchem sie sich vereinigen. Es kommt also hier Yam 
auf diese Aufgabe au: wit dt 
. Da eine unendliche Mannichsaltigkeit von Actioo Ad c 
nen zusammen ein absolutes Produkt darstellen soll, nfad 
den Punkt zu finden, in welchem diese unendliche 9, 
Mannichfaltigkeit verschiedener Actionen in der Natur 
sich vereinigen könne, Es muß aber hier die Einz "yp 
schränkung start finden, daß die Individualität keine 
Action dabey zu Grunde gehe, Denn sonst wäre die "4 7 
Mannichfaltigkeit vernichtet. Die Aufidsung dieses tue 
Problems giebt Schelling also: br; 
Je zwo Actionen schränken sich durch Wechselz 1,0 
wirfung wechselseitig ein auf den gemeinschaftilichen any 
Effekt. Das Streben aller ursprünglichen Tendenzen "4 
geht nun überhaupt Nj N 
a. auf Erfällung des Naums 3 ihr Eingreifen in 
einander ist also Streben nach Erföällung eines gemein? 
schaftlichen Raums , so daß in jedem noch so fleinen 
Theil einer gegebenen Maierie uoch alle Tendenzen ans 
zutreffen wären. Durch dieses Streben nach Erfüls 4 
lung eines gemeinschaftlichen Raums müßte ein solcher dw 
wirklich continnirlichneun exfällt werden. == Dähere item 
Ruhe Ee
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.