Vorrede,
Kenn;
IP es. Pflicht des Geschichtschreibers über:
da haupt ist, sich zu keiner Kirche, zu kei-
nem Volke, zu keinem Zeitalter zu halten, das
heist, mit gleicher unverbrüchlicher Achtung für
Wahrheit die Vorzüge so. wie die Mängel des
einen so wie des andern darzustellen , so ist es
gewis. auch unerläsliche Pflicht des Geschicht:
schreibers. der Wissenschaften, den wohlthätigen
und nachtheiligen Einflus , den religieuse und
irreligieuse, den Volksvorurtheile, äusere Schik-
sale und Staatsverhältnisse auf den Gang der
Wissenschaften hatten, mit gleicher Gerechtigkeit
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