Full text: Geschichte der Künste und Wissenschaften seit der Wiederherstellung derselben bis an das Ende des achtzehnten Jahrhunderts (8. Abtheilung, IV, 1. Band)

rT. Bereitung der Nahrungsmittel, 189 
meine Beste, z, B. die Schifffahrt, litt 35); Als 
aber die Anzahl der Wassermühblen von Jahr zu Jahr 
größer wurde, da wurde die Anlegung dieser Maschis 
nen: viel weniger unbedingt erlaubt, da wurden die 
Wassermühlen-. im Ernst schoa mit zum Wasserregal 
gezogen. Dieß that Kaiser Friedrich 1. im Jahr 
1159. Bloß kleine unschiffbare Flüsse waren hiervon 
noch eine Zeitlang ausgeschlossen 3%)., Aber auch an 
diese kam , wenigstens schon im vierzehnten Jahrhun- 
dert, die Reihe. GSogar über die Luft wurde das 
Regal ausgedehnt. Nicht jeder.durfte, wie wir. schon 
(aus 8. 14.) wissen , eine Windmühle anlegen, wohin 
er wollte, Dewohngeachtet sind doch. noch heutiges. 
Tages einige teutsche Länder mit diesem Regal ver 
schont geblieben. Mecklenburgischen Gutsherren z.B. 
wird es nie „verwehrt , auf ihrem Boden Mühlen 
zu bauen. 
6. 33- 
Aus dem eilften Jahrhundert sind uns schon 
Beweise bekannt, daß Landesherren ihren Untertha- 
nen auferlegten, das Getraide gegen eine bestimmte 
Abgabe auf keiner andern als auf der herrschaftlichen 
Mühle mahlen zu lassen 37). Die Menschen wurden 
also 
85) Digefformo.«Lib, SLI tit, 23 1. 
36) Reuberi, scriptores veteres de rebus Caesarum Ger 
manicorum; Fragcofurti 1584. Fol. p, 408. - C.L, 
Tolneri Hißioria Palatina. Francof, ad Moen. 1700. 
Fol. p. 534. = Retigquiae manuscriptorum ex muleo 
FZ. P. a Ludewig. Francof. 1720, 8. Tom. Il. p: 2007 -- 
I. Be>mann's Beyträge 2 Th. 11. S. 60 f. 
37) Chron. Virodunense; in Labbei biblioth. manuser, 
Tom. 1, p. 132. = Dau Fresne, art, Molendinum 
bannale und Seeta ad molendiaum,
	        
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