1. Bereitung der Nahrungsmittel. 19x
ißren Schriften genau dargestellt. =“ Es kommen
übrigens beym Mühlenbau noch manche andere Ums
stände vor, die nicht willkührlich gestaltet“ werden
können, und wobey oft obrigkeitliche Hülfe nöthig ist.
Dahin gehört z. B. die Anlegung des großen Baums,
des Fahbaums oder Mahßlbaums, über (en
das Wasser in das Gerinne hinabfällt, Dieser muß
in Gegenwart einiger obrigkeitlichen Personen und
zwar nur bis auf eine gewisse Höhe gelegt werden,
die man au einem besondern Aichpfahle erkennt.
Nur einen Zoll Höhe mehr darf der. neue Fachs
baum bekommen, welches der Erbzoll oder Zehr-
zoll heißt. Diese nüßliche Veranstaltung ist schon
alt, und schreibt sich vermuthlich aus den Zeiten her,
wo die Anzahl der Wassermühlen an den Flüssen sich
zu vermehren anfing. Kein Müller durfte und darf
auch jeßt bey schwerer Strafe nicht den Fachbaum
willkührlich anlegen. Dieß Geseß war sehr nothwens
dig, damit. nicht andere Müller durch eine übermäßige
Erhöhung jenes Baumes Schaden litten; dem. Ober-
müller würde sonst das Wasser zurückgetrieben und
dem Untermüller würde der Zufluß des Wassers ab-
geschnitten werden.
6. 34.
Der schriftliche Unterricht, den Ramelli 43),
Zeising ?%%), Böckler 4*) und De Cous **)
über
23). Ramelli, Sc<haßkammer mechanischer Künsie, Leips
zig 1620. 4.
+4) Zeising , Theatrum machinarum, Leipzig 1946.
Neue Aufl. 1708. 8.
45) Bös >kler, Schauplakß der mechanischen Künste, Nürno
berg 1673. 4a
26) Salomon de Cous, von allerhand Mühl - und
ICassers