Full text: Geschichte der Künste und Wissenschaften seit der Wiederherstellung derselben bis an das Ende des achtzehnten Jahrhunderts (8. Abtheilung, IV, 1. Band)

30 JJ. Abtheil. Allgemeine Einleitung 
Alles dieses reißte die Lust nach neuen und beque- sc 
mern Einrichtungen außerordentlich, und spornte den 
erfinderischen Fleiß der Ginwohner mit größter Stärke, En 
Die Folgen hiervon waren aber auch ungemein 4 
segensreich. Nicht im Jahr 925. durch Kaiser Heins 
rich den Ersten, wie Viele glauben 7), sondern 
erst in der leßten Hälfte des eilften Jahrhunderts 
wurde die Einrichtung gemacht, daß bloß die Bes ü 
wohner der Burgen und Städte, welche Bürger al 
genannt wurden, allerley Handwerke ,- Handel und a 
Wissenschaften treiben durften. Diese Einrichtung b 
verdanfen wir höchst wahrscheinlich dem Faustrechte, L 
welches so manchen andern Einrichtungen das Da- X 
seyn gab. 
EG. 8. t 
„Nun erst wurde aus den Handwerken ein eignes ; 
Gewerbe freyer Menschen, die sich dessen keineswe- 
ges mehr zu schämen nöthig hatten. Schon damals 
theilten sich mehrere Handwerker Teutschlands in ge: 
wisse Gesellschaften, in sogenannte Zünfte, Gil- 
den oder Innungen, deren Einrichtung zum Theil 
mit auf römischen Grundsäßen beruhte. Denn ver: 
muthßlich sind sie durch die Bischöfe aus. Jtalien nach 
Deutschland verpflanzt worden. Der Hauptzweck 
dieser Gilden war, eine sirengere Ordnung in die Ges 
werbe zu bringen und die Handwerke selbst immer 
mehr zu vervollkommnen. Das Zunftrecht verhalf 
deswegen auch den Handwerker zu größerm Ansehen, 
und gab ihm Ehre und Rang vor vielen andern 
Städtebewohnern. Die ansäßigen Mitglieder der 
Zünfte erhielten den Titel Meister, wovon man 
sonst 
*) Ludewig Dissert. de opifice exsule in pagis, D, 1. 3, 
G. 4,3 in Colle&, Disputat. T,. IL, Nr. 12.
	        
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