248 I], Abtheil. Gesch. d. mechan, Bereitungen,
der Parlamentsakte vom Jahr 1328 alle Tücher mess?
sen. Und diejenigen, welche die vorgeschriebene Länge
und Breite nicht hatten, kamen an den Eigenthümer
nicht wieder zurück. Die ungefärbren mußten 28
Ellen lang und 2 Ellen breit, die gefärbten aber 26
Ellen lang und 33 Ellen breit seyn 44).
Die- Niederlande konnten sich nicht einer solchen
gewissewhaften Polizeyaufsicht erfreuen, und deßwegen
wurden da auch die Tücher schmäler gewebt. Das
Publikum nimmt immer lieber das gehaltreichere,
wenn es die Wahl hatz es war daher wohl kein Wun-
der , daß man oft lieber nach den englischen Tüchern
griff (8. 63.). Die Auswanderungen der Wollenwe-
ber und Tuchmacher aus Flandern und Brabant kamen
England ebenfalls sehr zu statten. Eduard der
Dritte nahm die große Anzahl Ausgewanderter mit
offenen Armen auf (8. 63.) , und verfündigte allen
Denjenigen viele VBortheile , welche noch nachkommen
wollten. Und so geschah es denn auch, daß in dex
Folge noch viele andere, nicht bloß Weber und Tuch-
bereiter, sondern auch Walkmüller und Färber ihr
Baterland verließen und nach der glücklichen Insel
Hinsteuerten. Dadurch sorgte Eduard nicht bloß
väterlich für das bessere Gedeihen seines Landes, sons
dern er sättigte dadurch zugleich einen Theil seiner
Rachbegierde gegen die Freunde Frankreichs.
Im Jahr 1336 kamen verschiedene heilsame
Parlamentsverordnungen zum Vorschein, nach wels
<en die Ausfahr der englischen Wolle und die Ein-
fuhr
*4) Statuten und Ordnungen des Königreichs England wes
gen des Tüchmachens , angefangen a. 1328 2, trenlich
verteutscht. 1618. =- Marquard , de iure mercat.
Tow, II. p. 561 sq. =- Anderson's Geschichte der
HDandlung« Th. 11. S,. 295,