1 '2, Bereitung der Kleidung... 46x
in jedoch frey gestellt , das Strumpfstricken als einen
a Nebenerwerb zu treiben, wann und wo sie wollen.
i< Daß übrigens Jeder zu seinem eignen Gebrauch
is Strümpfe stricken darf, versteht sich von selbst.
ze 6. 154.
Ue Fange Zeit wurden seidene Strümpfe für eine
1e7 sehr große Pracht gehalten. Heinrich 1l., König
<s von Frankreich, trug seidene Strümpfe, als sich seine
is Schwester im Jahr 1559 mit dem Herzoge von Sas
sie voyen verinählte 29), Unter Heinrich I1l., wels
ch <er im Jahr 1575 den Thron bestieg, getrauete sich
Jes die Gemahlin des Camus de Pontcarre, eines
hr vornehmen Rathsherrn , nicht einmal, diejenigen seis
an denen Strümpfe zu tragen , welche ihr eine Hofdame
'en und Muhme zum Weihnachtsgeschenk gemacht hatte,
3. weil sie eine solche Beinbekleidung für zu üppig und
". prächtig hielt 2*?). Im Jahr 1569 erschien der Ge:
fe heime Rath und Gesandte an vielen Höfen Bar-
ns thold von Mandelsloh an einem Wochentage
in einmal mit seidenen Strümpfen , die er aus Jtalien
2d mitgebracht hatte, vor dem Markgrafen Johann
er zu Küstrin. Der Fürst wunderte sich so sehr- über
fs die Pracht der Kleidung des Geheimen Raths, daß
te er in die Worte ausbrach: “Barthold, ich habe auch
6 seidene Strümpfe , aber ich trage sie nur an Sonn-
< und
i< beyden Gilden 53 Anhang, die Hosen - und Strumpfs
fz strikerordnung vom Jahr 1686. == Vergl. auch m.
Weissers Recht der Handwerker. Stuttgart 1779. 8.
S. 16. 415« 416«
it 80) Mezeray, Abrege de I'histoire 'de France, Tow, VI,
19 Amsterdam 1696. 12. P. 298-«
er 8x) Saintfoix, Versuch in der Geschichte von Paris.
2 Th. V. S« 44.