3. Bereit. der Nebensachen zur Kleidung. 487
früßern Verordnungen ost übertreten worden zu feyn.
Denn nicht bloß die Posamentirer, sondern anch der
Rath mancher Städte mußten fortdauernd um neue
Verbote bey den Regenten nachsuchen. So wandte
sich z. B. der Rath von Augsburg und Cöln au
den regierenden Grafen von Hanau , Friedrich
Casimir, der im teutschen Reiche ein großes Ans
sehen hatte, um durch ihn in ganz Teutschland ein alls
gemeines Berbot der Bandmühlen auszuwirken.
Dieses gelang ihnen in der That auch nach Wunsch "?).
Den 1ten September 1685 ließ der Rath zu Franks
furt den Kayserlichen Befehl mit einem concluso in
senatu anschlagen 29) , der freylich respectirt werden
mußte. In Hamburg wurde sogar eine Band-
mühle auf Anordnung des Magisirats öffentlich ver?
brannt 27), so schädlich hielt man sie. Kayser Carl
VI. ließ am 9ten Februar 1719 den Besehl vom
Jahr 1685 erneuern 22), Aber einige Kaufleute be
schwer?
91) Eaber's Staats : Canzley- Th« I. S.94 f. Mat
ließ da die Vorstellung des Grafen von Hanau an die
Churfärsten und Stände , so wie das Reichsgutachten
vom 8ten Januar 1681, worin das Verbot der Band?
mühlen für nüklich und nöthig.erklärt wurde , und ein
Kayserl. Edikt vom x9ten Februar 1685. == S-. auch
Pachner's Sammlung. der Reichsschlüsse- Th. 1.
S. 287- == Nette Sammlung der Reichsabschiede.
Frankfurt 1747. Fol. Th. IV. S. 153. == Neue Bey
träge-zur Cameral s und Haushaltungswissenschaft , von
einer Societät in Thüringen. Jena 1769. 8. S. 145. ==>
Be>mann's Beyträge 1c. Th.1. S. 13x.
20) von Lersner, Chronica, Th. Il, S, 568.
x2) Faber a. a. O.
22) Neue Beyträge zur Cameral s und Haushaltungss
Wissenschaft, von einer Societät in Thüringen. Zeng
1769. 8. S« 1470
92h 4