40 JI, Abtheil.. Allgemeine Einleitung
Die Stadt verlor dadurch manchen nüßlichen Arbei-
ter, der sich jekt in der Fremde sehr gut befand. Auf
diese Art erhielt z. B. Berlin im Jahr 1586 seinen
ersten Messingschläger aus Nürnberg, der da viele
Gesellen annahm und große Geschäfte machte. Und
so haben auch andere Städte seit vielen Jähren aus
Mürnberg eine Menge nüßlicher Bürger erhalten.
Die Gewinnung des Meisierrechts ist in Närn»
berg kosibar 3 und dieß erschwert allerdings auch den
Fortgang der Industrie, Außerdem besißen einige
Häuser allein die Gerechtigkeit, gewise Gewerbe, z.B.
das Brauen, Backen, Schmieden 2e. darin treiben
zu dürfen , wie dieß noch in mehreren andern Städten
der Fall ist. Solche Häuser dürfen sogar bey Strafe
der Confisfation des Kaufpreises zu keinem andern
Gewerbe verkauft werden, und sollten sie auch lieber
unbrauchbar und leer stehen bleiben. Lauter Mittel,
die Industrie in ihrem schönsteu Fortgange aufzus
halten!
S. 31.
In einem Lande stieg oft das Ansehen der
Handwerke, und in dem andern sank es; zu einer
Zeit hielt man. viel, zu einer andern wenig auf die
Glieder derselben. UYis man in Teutschland anfing,
den Handwerkern mancherley Vorzüge zuzugestehen,
ja ihnen sogar ansehnliche Stellen zu geben (S. 18.),
da entstand der Nusdruk ehrbare und löbliche
Handwerke **), In der Folge ist wohl diese
Benen-
-3) Vergl. m. 7. G. Heineccins , de Collegis et Cor-
poribus Opificum, von Handwerkern und Zünften, Halle
1723. = I. G. Braumüller „ über Gilden, Ins
nungen und Zünfte. "Berli 1794. 8.