Full text: Geschichte der Künste und Wissenschaften seit der Wiederherstellung derselben bis an das Ende des achtzehnten Jahrhunderts (8. Abtheilung, IV, 1. Band)

42 LL Abtheil. Allgemeine Einleikung 
Elisabeths Regierung wieder hergestellt wurde. 
Fast immer treten die jungen Leute mit vierzehn Jah- 
Len in die Lehre, und erst im ein und zwanzigsten wers 
Den sie losgesprochen. Die Lehrjahre sind verhältniß- 
mäßig kosibar , aber dafür genießen die Lehrlinge auch 
Freyheiten , woran in andern Ländern gar nicht zu 
Denfen ist. 
Die englischen Handwerker und Kaufleute haben 
fich in Korporationen und Innungen vereinigt, wels 
<he ihre besondern Privilegien und Rechte besikßen. 
Diese Privilegien und Rechte suchen sie nicht bloß bey 
mandcerley öffentlichen Gelegenheiten geltend zu mas 
chen, sondern sie bemühen sich sogar, dieselben noch 
ämmer weiter auszuspinnen. London hat 72 solcher 
Innungen; und jede Innung besißt seine Obermei- 
ster , Gildemeister 1c-. Diese Vorsteher werden jähr- 
lich aus dem Mittel der Zunft gewählt; sie haben Als 
fes, was das Beste und die Polizey des Instituts 
betrifft , zu besorgen. An der Spike aller Korpora- 
tionen stehen folgende zwölf Hauptinnungen: die Seis 
denhändler, die Grossirer oder Gewürzhändler, die 
Tuchhändler , die Fischwaarenhändler , die Gold»- 
und Silberschmiede , die Gerber , die Schneider, die 
Kramwaarenhändler , die Kleiderseller , die Eiseno 
händler, die Weber und die Gasiwirthe. Aus die- 
sen zwölf Junungen nun wird jährlich der Lord Major 
gewählt, der gewissermaßen den König von London 
vorstellt. Es ist zu bekannt, welche Gewalt diese 
Magistratsperson in den Händen hat, und welches 
Ansehen sie besißt, als daß ich noch viel davon reden 
dürfte. 
Wenn Könige und andere Fürsten sich zuweilen 
in eine von den erwähnten zwölf Innungen aufnehmen 
lassen, so fertigt man ihnen die Urkunde darüber mit 
großen
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.