Full text: Geschichte der Künste und Wissenschaften seit der Wiederherstellung derselben bis an das Ende des achtzehnten Jahrhunderts (8. Abtheilung, IV, 1. Band)

44 LL Abtheil. Allgemeine Einleitung 
S5. 33» 
Das Zunftwesen , welches allerdings zur Ver-" 3 
besserung der Handwerke und Fabriken so viel beyge- . 
tragen hat, fing gleich bey seiner Entstehung an, in 
starke Mißbräuche auszuarten, Selbst die mei- 
sten Ceremonien, welche bey dem Lossprechen der Lehr- * 
knaben, bey dem Meisterwerden, bey der Wahl der : 
Gildemeister 2c. statt fanden, konnte man als Mißs 
bräuche ansehen. So bestanden z. B. viele Ceremo» 
nien im Zutrinken, im Stoßen, im Schlagen 2c., | 
wodurch mancher Mensch seine Gesundheit verlor, 7 
mancher roh und liederlich geworden ist. Die Polizey e 
wurde bald aufmerksam darauf, und half nach , wo 3 
sie konnte. Aber demohngeachtet sind noch viele Miß- ; 
bräuche dem jeßigen Zeitalter zur Abschaffung übrig : 
geblieben. 
Schon im Jahr 1358 gab Kaiser Karl der ' 
Vierte dem Rath und den Schöffen zu Frankfurt 
a, M. den Auftrag, die Mißbräuche bey den dortigen 
Handwerkern abzustellen und ihnen des gemeinen Bes | 
stens wegen Ordnungen vorzuschreiben 48). Vom 
Kurfürsten Joachim von Brandenburg erschien 
im Jahr 1541 im Gefolge der Neichspolizeyordnung : 
eine Verordnung , worin. die Abstellung der Hands 
werksmißbräuche , . welche im Schmäßen und Auftrei- - 
ben, wodurch man Meister und Gesellen oder eine 
ganze Zunft für unredlich erklärte , im Zutrinken- der 
Gesellen u. dergl. bestand, anbefohlen wurde 47). 
Es wanderten. sonst immer viele schwedische Hutma- 
<herges 
46) Lünig's Reichsarchiv. P. spec. Cont, IV. Th. xt. 
S. 588. 
**) Corpus Coustitut. Marchicarum, T, V. Abtheil, % 
Kap, 10.
	        
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