Full text: Geschichte der Künste und Wissenschaften seit der Wiederherstellung derselben bis an das Ende des achtzehnten Jahrhunderts (8. Abtheilung, IV, 1. Band)

46 LAbtheil. Allgemeine Einleitung 
ist leider nur in den. wenigsten -Punkten gehalten wor? 
den , obgleich es in den teutschen Ländern und Gebie- 
ten öffentlich bekannt gemacht und die Befolgung dess 
selben durch landesherrliche Edifte befohlen wurde. 
Schon vor diesem Reichsschlusse waren die Hands 
werksmißbräuche auf den Reichstagen oft, aber ohne 
Erfolg, zur Sprache gekommen. Churs-Hannover 
ließ darüber im Jahr 1692 eine heilsame Berordnung 
ergehen 2"). . Dasselbe war auch in den Brandens 
burgischen Landen 5%) , in Sachsen **),. im Dester- 
reich? 
fung einiger Handwerksmißbräuche , insbesondere den sos 
genannten 'blauen Montag betreffend. == Reichsschluß 
wider die Mißbräuche der Handwerker d. d. 16. August 
17313 in den wöchentlichen Eisenachschen Nachrichten 
vom Jahr 1752. Nro. 37 fs = Reichsgutachten und 
Kayserl. Commillious - Decretum Ratificatorium die Abs 
stellung der Handwerker s Mißbräuche betreffend; in der 
Oekonom. Fama. ' St. 7. Frankfurt und Leipz 1732. 85 
S.1 f. Kayserl. Verordnung die Abstellung der im Heils 
Röm. Reiche bey. den Handwerkszünften eingeschlihenen 
Mißbräuche betreffend vom Jahr 1731. Hamb. 1794- == 
Gedanken über den Reichsschluß de Auno 1731 wider die 
Mißbräuche der Handwerker 3" in den Eisenachschen vers 
mischten Nachrichten vom Jahr 1753. Nro. 3X. 32. == 
C. G. Knorren's rechtliche Erläuterung des Reichs2 
schlusses wegen- der Handwerksmißbräuche, 1744 == 
Gutachten , die Abstellung der Mißbräuche bey Hands 
werkern betreffend. Jena 1746 4. == Gnädiges Mans 
dat zur Publicirung und genauer Beobachtung des Kay» 
serl. Patents vom 23. Apr. 1772 wegen Abstellung der 
Handwerksmißbräuche d. d. Dresden den 18. Septemb. 
2772: im Leipziges Intell. Blatt vom Jahr 1773« 
. 57. 
49) Churfürstl. Braunschw. Lüneb, Landes - Constitutionen 
und Verordnüngen. Hannover 1711. Nro. 93. 
50) Corpus Coustitut. Magdeb, cap. 26. P.II, p. 182« 
5T) Corpus August. P.I, Polizeyverordnungen gegen die 
*  Handwerksmißbräuche von 1543 bis 1661.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.