52 TL. Abtheil. Allgemeine Einleitung
Wirklich sind auch zum Besten der Handwerksbur- jeß
schen mehrere Schriften herausgekommen , die ihnen stin
auf ihrer Wanderschaft und zu ihrer Bildung über?
haupt den größten Nußen gewähren würden, wenn
sie Gebrauch davon machen wollten *7). Aber leider
ist der größte Theil dieser Menschen zu roß und zu ren
sehr in Mißbräuchen eingeweiht, auch wohl schon zu ein«
viel von Vorurtheilen eingenommen ,. als daß sie Lust zwi
hätten, nüßliche Bücher zu lesen und sich daraus be- we
lehren zu lassen. Man darf dieses aber doc mit der dies
Zeit hoffen , weil viele zweckmäßig eingerichtete Bürs ma
gerschulen, ja sogar mehrere gelehrte Schulen schon Gr
+T Jet vod
| Her«
Fabrik , Manufaktur 2%. B. XVl. Leipzig, 1799. Apr. sch
S. 265 f. = Vergl. auch I. F. A. Kinderling, M
über die Wanderungen der Handwerksburschen und die e
damit verknüpften Gefahren 3 im Deutschen Museo vom Felle
Jahr 1789. B.U, S.123 f. Ort
7) 3,B. Ueber die zu verbessernde Erziehung der Künstler En;
und Handwerker. Nürnberg 1788. 8. Auch im Jour» ben
nal von und für Deutschland. 1788. St. [= =“ Ueber Do
den Aufstand der Handwerksgesellen zu Hamburg im Aus
gust 179x , nebst einigen Reflexionen über Zunftgeist und selle
Zunfterziehung 3; im Journal von und für Deutschland. Dier
1791. St. 7. S. 531f. Der rechtschaffene Handwerker. Me
Ein Buch für Handwerksbursche- Zweite Auflage. 1796» b
12. -- Fast dasselbe ist : Der rechtschaffene Professios ey
nist, ein Taschenbuch für alle Handiverker. 2 Theile.
Meissen (1803) 12« (worin sehr viele nüßliche Sachen Si!
vorkommen). =- -C€. L. L. Steffe>, über Verfeines
rung und Kultur, des Geschmacks und der Arbeiten der
Gewerbetreibenden Staatsglieder; in den Annalen der
kon. Gesellsch. zu Potsdam. Bd.1UU, Heft. 3. S. 51.
Handbuch für alle Handwerksmeister', Gesellen und Lehrs
bursche. Potsdam 1784. 8. == Wilhelm in seinen Lehrs
jahren und auf der Wanderschaft , oder Lehren, womit
ein Lehrjunge seinen Verstand und. sein Herz gut bilden,
ein geschickter Meister und nüßlicher Bürger des Staats
werden kann. Kempten und Leipzig 1792, 8