Full text: Geschichte der Künste und Wissenschaften seit der Wiederherstellung derselben bis an das Ende des achtzehnten Jahrhunderts (8. Abtheilung, IV, 1. Band)

56 TT. Abtheil, Allgemeine Einleitung 
beweisen. Nur an solchen Orten , wo das Handwerk 
geschlossen, d.h. auf eine gewisse Anzahl Meister 
eingeschränkt ist, kann er nicht zur beliebigen Zeit das 
Meisterrecht erlangen , und wenn er auch alle dazu 
erforderlichen Eigenschaften besikt, Er muß dann noch 
warten , bis ein Plaß für ihn aufgeht. Die Zahl 
der ungeschlossenen Handwerke wird in den 
jeßigen Zeiten immer geringer gemacht. 
Im achtzehnten Jahrhundert ist einige Mal die 
Frage zur Sprache gekommen , - ob wohl die ges 
schlossenen oder die ungeschlossenen Gilden, 
wovon jene in Teutschland- sich immer mehr ausbreis 
ten, den Borzug verdienen 283)? Eine entscheis 
dende Antwort hierauf zu geben, ist schwer. Durch 
die geschlossenen Gilden sucht man die Meister auf eine 
gewisse Anzahl einzuschränken , damit der Erwerb 
hicht unter eine zu große Anzahl vertheilt, und für je 
des einzelne Individuum nicht zu sehr geschwächt 
werde 8%), Die schon eingezunfteten Meister“hätten 
also freylich wohl Vortheil von den geschlossenen Gil- 
den; aber die armen Gesellen, die ihre Wanderjahre 
ausgehalten , sich viele Kenntnisse- erworben haben 
und nun so gern für ihre eigene Rechnung arbeiten 
möchten, wären sehr übel daran. Auch der Staat 
63) I. U. 9. Cramer, ob eine Zunft auf eine gewisse 
Anzahl Meister eingeschränkt , und von einer solchen Vero 
ordnung appellirt werden könne: in den Webklarschen 
Nebenstunden. Th. LVIU. S,. 119. -- 5..G. Estor, 
vom Recht dev. Reichsstände über die Handwerker und 
von der daraus entspringenden Befugniß, die Handwerkss 
meister nach Befinden auf eine gewisse und geschlossene 
Aria zu seßen; in dessen Kleinen Schriften. St. 3. 
+ 288. 
54) Mein Handbuch der Technologie, Abth, I. Frankfurt 
8, M. 1806. 8. S.> 16 f.
	        
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