dn I. Abtheil. Allgemeine Einleitung
stets viel mehr für das leßte stimmen , unter der Ein»
schränfung, daß die dabey vorkommenden Mißbräuche
Ss. 33.) so viel wie möglich entfernt werden. Wir
wissen, daß dex Zunftzwang eine Verfassung ist,
welche alle digjenigen von der Betreibung eines Ges
werbes ausschließt , die es nicht nach den Geseben
der Zunft erlernt, und die nicht um Aufnahme in die
Zunft nachgesucht haben **). Hieraus muß nun na-
türlich viel Nükliches abfließen. Zünftige Lehrlinge
und Gesellen werden stets von einem größern Ehrgeize
beseelt seyn, als unzünftige. Unzünftige Gesellen
werden oft zur Meisterschaft schreiten , obgleich sie
no<h nicht tüchtig dazu sind. Mancher fähige Jüngs
ling wird freylich früh glücklich, wenn ihm beym
Meisterwerden keine Hindernisse im Wege liegen;
viele andere hingegen werden auch früh unglücklich.
Der unreife Meister hat das Loos aller Stümper zu
erwarten. Wenn er sich auch eine Zeitlang durch
wohlfeile und schlechte Arbeit erhält, so wird man
ihn doch bald kennen lernen, und dann wird sein Ge-
werbe allmälig dahin schwinden.
-.. Zu große Concurrenz veranlaßt allerdings wohls
feilere“ Preise, aber auch gemeiniglich schlechtere .
Waare. Von einer andern Seite kann man freylich
auch sagen : eine größere Concurrenz befördert mehr
einen edlen Wetteifer , die geschicktesten werden
dann nach und nach die meiste Arbeit bekommen, und
so wird Jeder sich bestreben, seine Kunst mehr zu ver-
volls
kung. Hannover 1782. 8. == I. A. Weiß, Ueber
das Zunftwesen, und die Frage? Sind die Zünfte beys
zubehalten oder abzuschaffen. Eine Göttingische Preiso
schrift. Frankfurt a. M.' 1798. 38.
59) Vergl. m, das wahre Beste der löblichen Zünfte und
Handwerke (von Dr. Reimarus). Hamburg 1770. 8.
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