410 V.Abthl. Gesch. d. chemisch. Bereitungen,
genmächtig den Titel Schwarz- und Schönfärs Op:
ber bey, und unterschieden sich so von denjenigen, u jan
welche blos Schlechtfärber waren. Im Jahr 15395 rial
wurden sie jedoch nach einer kurfürstlichen Verord wurde
nung unter jenem angemaßten Titel mit den Schwarze färbet
färbern in eine einzige Zunft gebracht. Haß und Fun!
Zank dauerte indessen unter den Schwarzfärbern wärt)
und Schöufärbern fort. In den meisten Ländern S0
behielten die Schwarzfärber ihrer größern Zahi wes nict
gen die Oberhand; an einigen Orten verdrängten sonde
sie die Schönfärber sogar gänzlich. ander
Da wo Sc<önfärber blieben, z. B. in Leips hietä
zig, Breslau, Hamburg, Danzig 2c., knüpfs worh!
ten sie gewisse Verbindungen, um mit gesammier wurd
Macht si< den Anmaßungen der Schwarzfärber zu
widerseßen. Selbst Landesherren mußten sich ihrer anden
in einigen Orten annehmen und - ihnen Privilegietz es dat
ertheilen , wenn nicht dur< den Mangel an guten Seb
Färbern die Wollenmanufakturen zu Grunde gehen zu bt
sollten. in?
6. 140. reid
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In Halle waren die Kunst - und Schönfär» ""
Ger von freyen Stücken wit den Schwarzfärbern in fird
Verbindung getreten, und diese Verbiadung wurde erbe
durch eine königliche Constitution bestätigt. Aber ile
schon im Jahr 1730 supplicirten beyde Theile ges die )
meinschaftlich um Wiederaufhebung jener Verbin rr
dung. Die vornehmsten Gründe, welche sie hiers Ii
bey angaben, waren folgende : Schon seit zweyhuns ken
dert Jahren wären die Kanst - und Schönfärbex 0
von den Schwarzfärbern getrennt gewesen, und wäs 3.
ren es auch noc< im ganzen römischen Reiche; die "
Versahrungsarten beym Färben wären bey beyden “
Gewers