Einleitung.
Zux Klarlegung der Verschiedenheit der Auffassungen ist
es nöthig, über den Rahmen der Kapitel über die Transport-
mittel hinauszugreifen, denn im Wesentlichen wird solche in
einer verschiedenen Auffassung des Begriffs Handel wurzeln.
Indem Roscher sich bei seiner Begriffsbestimmung an das
Handelsgesetzbuch anlehnt, erscheint das eigentliche Wesen
des Handels durch das Formelle, wie es in dem Gesetz vor-
herrschen muss, etwas bei Seite gedrängt. —
Wenn Roscher den Handel als erste, den Gewerbefleiss im
engeren Sinn als zweite Hauptabtheilung darstellt und dann
Seite 57 sagt: „Unter Handel verstehen wir das gewerbsmässig
betriebene Kaufen zum Wiederverkauf: also scharf zu unter-
scheiden, sowohl von den Veräusserungsgeschäften der blossen
Producenten, wie von den Erwerbsgeschäften der blossen Kon-
sumenten“ und fortfährt: „Er ist das Organ, welches die ein-
zelnen Theile der Volkswirthschaft zum Ganzen verbindet“ —
so ist im ersten Satz dem Begriff „Handel“ eine Beschränkung
auferlegt, die ihn unfähig macht, die ihm im zweiten Satz
gestellte Aufgabe voll zu erfüllen, denn, wenn auch viele
Theile der Volkswirthschaft durch solchen gewerbsmässigen
Handel verbunden werden, so erfolgen doch auch viele Aus-
tausch -Verbindungen in nicht gewerbsmässiger Weise oder