betreffenden Orten sich bei Erstellung derselben befand — wie
die Tarifbildung im Allgemeinen vor sich ging, ob man nur
einen Einheitssatz zu Grunde legte, ob man einen besondern
Ansatz für Expeditionsgebühr einstellte, ob man diesen bei
Anschlusstarifen, beim Uebergang von einer Bahn auf die
andere jeweils ganz oder theilweise nochmals einreihte — denn
je nachdem die allgemeinen Verhältnisse mehr oder weniger
geregelt sind, könnten Differenzialtarife weniger oder mehr
entschuldigt werden.
Auch wäre zu unterscheiden, ob es sich um Sätze für
Wagenladungen oder Theilsendungen, Stückgut handelte.
Anmerkung 1. Siehe Beantwortung von 24 Fragen bezüglich
eines Allgemeinen Deutschen KEisenbahn-Fracht- Tarifsystems 1875.
(Macklot’sche Druckerei in Karlsruhe.)
Anmerkung 2. Die 20 Pf. pro 100 kg, wie sie von 100 km
an gerechnet werden, an den preussischen Stückgutsätzen in Abzug ge-
bracht, giebt für die reine Streckentaxe die interessante Stufenleiter:
bis einschl. 9 km gar keine Anforderung,
für 10 km Pf. pro Ton und kg,
” 20 ” ; % ” ” ” ”
” 30 ” ” ” ” ” ”
” 40 ” 2” »” ” ” 2”
„ 90 San, mm m
” 60 ” 2 1 ” ” ” ” ”
70 Ai 5 nm m an
” 8 0 ” 1 7 :6 ” ” ” „ ”
” 90 ” . \8 ” » x ” ”
„100 „ u. darüber 1% en
Anmerkung 3. Man bekommt davon eine Vorstellung, wenn man
berücksichtigt, dass eine Reihe von Kosten annähernd gleich bleiben,
ob der Verkehr ein grösserer oder kleinerer ist, darunter ein grosser
Theil der Bahnverwaltungskosten, dass bei anderen, so bei vielen Posten
der Transportverwaltung, ein bestimmter Aufwand (die Minimalleistung)
nöthig fällt, also bis zu einem gewissen Grad unabhängig von dem
Transportquantum ist, der sich also verhältnissmässig höher vertheilt.
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