ist und dass sich solches zum Theil auf Rechnung anderer
Orte vollzieht.
Es wirkt dabei mit, dass einzelne Interessenten bei den
Verwaltungen oft ein willigeres Ohr finden, wenn sie sich
eine lokale Ausnahme erbitten, als wenn sie eine allgemeine
Aenderung verlangen, wobei man annimmt, dass im ersten
Fall die vollen Einnahmen aus allen übrigen Verkehren gleich
bleiben. In Wirklichkeit ist deren Rückgang in Folge Ver-
kehrsminderung, zumal weil oft nur relativ eintretend, nicht
oder nicht rasch erkennbar.
Dem Verfahren, einer die natürlichen Verhältnisse über-
ragenden Centralisation durch Bevorzugungen, wird noch da-
durch Vorschub geleistet, dass die Majoritäten der Korporations-
und Interessen-Vertretungen demselben meistens das Wort
sprechen, weil sie selbst ja immer zu den Begünstigten
gehören.
Wohl begegnen wir dabei auch den schärfsten Verur-
theilungen, aber immer mit dem Kennzeichen, dass man jeweils
die selbst im Genuss habenden Vorzüge als unantastbar be-
zeichnet, während die Anderen gewährten, die Jenen Nachtheile
bringen, als verwerflich hingestellt werden. — In solchen
Vertretungskörpern haben die Grossen und Mächtigen, welche
mit Begünstigungen ausgestattet sind, die Oberhand und dieses
Vorherrschen derselben kommt bei den Eigenthümlichkeiten
jeder Interessenvertretung in viel höherem Grade zum Aus-
druck, als das Verhältniss, in dem ihre Bedeutung der Ge-
sammtheit gegenüber steht, erwarten lassen sollte. — Denken
wir uns eine Gemeinschaft von 3000 Wirthschaften, darunter
10 grosse Betriebe, die zusammen '!/„ des gesammten Wirth-
schaftskapitals in sich schliessen, 200, die das zweite Fünftel
umfassen und endlich 2790, welche die übrigen %, repräsen-
tiren. — Man wird finden, dass, wenn es sich um Vertretung
der Gesammtheit handelt, die erstgenannten °/, regelmässig
2C