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nehmer gar keinen Einfluss auf die Verwaltung hat, sondern
machtlos ihrer Willkür anheimgegeben ist, so lange eine ein-
seitige Maassnahme der Verwaltung, ein Differenzialtarif, eine
mühsam aufgebaute Geschäftsentfaltung zerstören kann, wenn
sie, glaubend das hier eingerichtete Geschäft sei ihr an einer
anderen „für Frachtbegünstigungen dankbaren“ Station vor-
theilhafter, dieser anderen Station besondere Begünstigungen
einräumt, kann man sich nicht zu grossen Anlagen und Kin-
richtungen entschliessen, es sei denn, dass man der Gunst der
Verwaltung sicher ist.
In dem gemeinsamen Zusammenwirken zwischen Trans-
portnehmer und Transportführer, in dem Vertrauen auf die
Identität der Interessen lagen aber vor der Eisenbahnzeit die
Bedingungen für die damalige, im Verhältniss zu den gehabten
Mitteln, bedeutende Verkehrsentwickelung.
Die Landwirthe werden als hauptsächlichste Gegner aller
differenziellen Berechnungen beim Eisenbahnbetrieb bezeichnet
und sie sind, als die Bewohner oder Nachbarn kleinerer Orte,
auch am meisten davon betroffen. Dass sie nebenbei ihre
Angriffe auch gegen den Handel als solchen richten, liegt in
der Verkennung der Bedeutung des Handels. -— Nicht der
Handel als solcher ist ihren Interessen feindlich, sondern im
Gegentheil, eine gute Handelsentwickelung gereicht auch der
Landwirthschaft zum Segen. Der Nachtheil für sie liegt nur
darin, dass durch differenzielle Berechnungen der Handel da
begünstigt wird, wo er den meisten Landwirthen keinen Nutzen
bringt, während er da durch Vorenthalten der billigeren
Frachten zurückgehalten wird, wo er ihnen von Vortheil sein
würde.
Anmerkung 1. Bei Strecken von 500 km (man vergleiche damit
folgende Bahnentfernungen: Berlin-Frankfurt a. M. 536 km, Berlin-
Köln 582 km, Berlin-Königsberg 590 km, Berlin-München 651 km,
Berlin- Nürnberg 511 km), wobei der Frachtsatz per Ton beträgt: