ZU
bei Stückgut . . .&äll Pf. = 55 A, Expeditionsgeb. 2 M,
„ allg. Wagenlad.-Klasse ä 6 „ =30 , S 1,20
„ d. niedersten Wasen-Kl. & 22. = 11, 1:20
macht die Expeditionsgebühr bei den ersten 2 Klassen nur ca. 4 %
von der Fahrtaxe aus und bei dem niedersten Frachtsatz beträgt sie
11 %, während die Frachtbegünstigungen, die einzelnen Orten und
Linien bei solchen Entfernungen gewährt werden, oft 50 % übersteigen.
Es sind also nicht die Umladekosten, welche den Zwischenhandel, welche
Handel und Produktion an kleineren, an Zwischenorten beeinträchtigen,
sondern die differenziellen Berechnungen der Streckentaxen. Eine Ver-
anlassung dazu bieten allerdings manchmal die Umladekosten, aber
nicht die der Bahn, sondern die der Schifffahrt. Beim Frachtfuhrverkehr
auf der Landstrasse sind die Kosten des Be- und Entladens, wo das
kleinere Geschirr eine raschere Behandlung ermöglicht, allerdings ge-
ringer anzuschlagen als bei der Bahn, bei der Schifffahrt sind sie aber
wegen der noch grösseren Fahrzeuge absolut grösser, wie auch bei den
noch geringeren Transportkosten in höherem Grad relativ bedeutender.
Da sich dieselben bei grossen Strecken stark vertheilen, ist die Gesammt-
forderung bei der Schifffahrt für lange Strecken proportionell viel ge-
ringer als für kurze und,.da die Bahnverwaltungen mit ihren Fracht-
sätzen nur durch Konkurrenz gezwungen weichen, so kommen sie bei
der Wettbewerbung mit der Schifffahrt bei ihren geringeren Umlade-
kosten zu differenziellen Berechnungen für die Transportleistung. —
Nicht durch die eigenen Kosten ist es verursacht, sondern dadurch,
dass die Bahnverwaltungen weniger ihre Aufgabe darin erblicken, die
vorhandenen Verkehrsbeziehungen nach Maassgabe ihrer Leistungs-
möglichkeit zu verbessern, als vielmehr darin, andere zu ersetzen, zu
verdrängen.
S 83. Staats- oder Privatunternehmung.
Wenn es sich nur darum handelt, in bestimmten Grenzen
gehaltene Verrichtungen zu vollziehen, wenn nur der Weg:
der Strassenkörper, die Hafenanlage, der Kanal in Betracht
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