Full text: Wahrnehmungen bei der Entwickelung der Transportmittel

ES A0 
Alles: Weg, Fahrzeug, Motor und derzeit auch Transport- 
unternehmung in einer Hand ist, wird der Strassen- (Bahn-) 
Körper nur ausnahmsweise Anderen zur Benutzung überlassen, 
in Pacht gegeben. Das Fahrzeug wird sowohl auf bestimmte 
Zeit, wie auch für bestimmte Reisen vermiethet, am häufigsten 
aber mit der Zugkraft zusammen. — Auch die Zugkraft wird 
für sich geleistet, manchmal auch mit dem Weg zusammen, 
z. B. bei Kanälen. Meistens aber mit dem Fahrzeug zusammen. 
Die fertige Transportleistung findet entweder in der Weise 
statt, dass ein Transportquantum zum Anspruch auf die Reise 
mit einer bestimmten Gelegenheit, mit einem bestimmten Fahr- 
zeug übernommen wird, oder dass es nur an einem Ort über- 
nommen wird mit der Verpflichtung, es in einer mehr oder 
weniger fest bestimmten Zeit an einem anderen Ort abzuliefern, 
unbekümmert um Weg, Fahrzeug oder Zugkraft. 
Die Preisbestimmungen sehen wir ursprünglich mit Aus- 
nahme der Benutzung des Weges nach den Regeln der Wirth- 
schaft sich bilden, die Fälle ausgenommen, wo eine Behörde 
die Leistung anordnete. Die Wegbenutzung hat abwechselnd 
oder neben einander in der Weise stattgefunden, dass er als 
Genussgut zu freier oder beschränkter Benutzung unentgeltlich 
zur Verfügung stand oder dass dafür eine Gebühr: erhoben 
wurde, hauptsächlich von Fremden. Gegenwärtig sehen wir 
im Deutschen Reich meistens nur noch bei den Kanälen und 
beim KEisenbahnbetrieb in der Fahrtaxe die Kosten für Bau, 
Verzinsung und Unterhaltung der Anlage eingeschlossen. 
Bei der Frage, ob auch beim Eisenbahnbetrieb die Kosten 
für Anlage und Unterhaltung des Bahnkörpers vom Staat oder 
von der Gemeinde allgemein geleistet werden könnten, so dass 
der Bahnunternehmer nur noch Fahrzeug und Zugkraft zu 
leisten bezw. Ersatz dafür zu beanspruchen hätte, würden 
nothwendiger Weise besondere Vereinbarungen bezüglich des 
Transitverkehrs getroffen werden müssen, dem ja doch solche
	        
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