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Entfernung —, Anforderung an Zugkraft, wechselnd mit dem
Ladungsgewicht. Eventuell kommt der Wahrscheinlichkeits-
grad der Beiladung oder Rückladung mit in Betracht. Wo
das Transportgeschäft sich mit Uebernahme des Transport-
gutes von einem bestimmten Ort bis zu einem andern befasst
— ein Frachtfahrmann, ein Rangschiffer, ein Spediteur —,
richtet sich der Preis nach der Strecke, wobei man, falls es
sich nicht um Vollladungen handelt, unterscheidet zwischen
Orten und Strecken mit so intensivem Verkehr, dass direkte
Verladung stattfindet und solchen, wo ein-, wo zweimal um-
geladen werden muss.
Die Preisverhältnisse bilden sich, entsprechend der Trans-
portgeschäfts-Entwickelung derart, dass immer in der ersten
Zeit einer jeden Stufe, des unregelmässigen Angebots wegen,
sehr verschiedene Preise für die gleiche Leistung erkennbar
sind. Mit Zunahme der Entwickelung sieht man zuerst an-
nähernd. gleiche Preise für ganze Ladungen, nach Länge der
Wegstrecke und Grösse — Tragkraft — des Fahrzeugs sich
abstufend. Dabei kommt die Be- und Entladung wenig in
Betracht, weil die Ladung beim Versender empfangen und
beim Empfänger direkt abgeliefert wird, meistens unter Bei-
hülfe von deren Leuten, also ohne wesentliche Kosten und
ohne eine eigene Ladestätte nöthig zu haben. — Je grösser
das Fahrzeug aber ist, desto mehr kommt die Zeit in Betracht,
die für das Beladen und Entladen nothwendig ist. Beim
Schifffahrtsverkehr, wo für diese Verrichtung überhaupt
meistens viel grössere Ansprüche gemacht werden und solche
auch des geringeren Aufwandes für Transportleistung wegen,
im Verhältniss mehr in die Waagschale fallen, findet meistens
eine besondere Vergütung für die Ladefrist und Arbeit statt.
Bei Theilladungen sind Preise verschieden zwischen
Strecken mit mehr oder weniger intensivem Verkehr. Bei
starkem Verkehr weichen Preise nicht wesentlich von denen