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Bei den Preisbestimmungen für die Transportleistung bei
den Eisenbahnen kann man keine dem Verkehr entsprechende
stufenweise Entwickelung erkennen. Man suchte sich Seitens
der Bahneigenthümer des Verkehrs zu bemächtigen, ihn zu
beherrschen.
Anfangs sieht man Preise sich den Preisen der bestandenen
Transportgelegenheiten anpassen, zum Zweck sie zu ersetzen,
zu verdrängen, und damit sind Sie ziemlich unregelmässig ge-
worden. Dann traten die verschiedenen Verwaltungen unter
einander in Beziehungen. Es wurden Vereinbarungen getroffen
zu eigenem Vortheil, wobei eine Partei die andere zu überlisten
suchte oder man vereinigte sich, um einen Dritten abzudrängen.
Es waren nicht wichtige bahnwirthschaftliche Probleme, die
man zu lösen trachtete, sondern man ging darauf aus, sich
des als feststehenden Faktor gedachten Transportgutes zu be-
mächtigen, der Eine suchte es dem Andern zu entreissen.
Aeusserlich erkennbar bildeten die Tarifsätze in der ersten
Periode für jede einzelne Strecke einen bestimmten Satz pro
Zentner und für mehrere Strecken zusammen wurden die Sätze
zusammengezählt, später bestimmte man für zusammengehörige
Gebiete übereinstimmende Sätze pro Zentner und Meile. — Als
mit Ausdehnung der Bahnnetze grössere Linien sich aneinander
reihten, fing man an zu unterscheiden zwischen Streckentaxen,
die pro Zentner und Meile (später Tonne und Kilometer) be-
rechnet wurden und einer Expeditionsgebühr, einem festen Satz
pro Zentner (Tonne), den jede Verwaltung einmal an den aus
der Streckentaxe gebildeten Satz anreihte. In neuerer Zeit
wird dieser feste Satz in der Regel nur noch einmal einge-
rechnet, auch wenn mehrere Verwaltungen an dem Transport
betheiligt sind, und zwar zur Hälfte zu Gunsten der Versandt-
station und zur anderen Hälfte zu Gunsten der Empfangs-
station bezw. zu Gunsten der Verwaltungen, denen diese
Stationen zugehören.