Am meisten entbehrt die Gunst der Verwaltungen und
wie es scheint, des Schutzes (des Verständnisses) der In-
teressenten die allgemeine Wagenladungsklasse für 200 Ctr.,
und doch wäre eben diese Klasse das Wichtigste für eine ge-
sunde, allgemein fördernde Wirksamkeit.
Wie wenig die jetzigen Preise noch der Transportwirth-
schaft entsprechend. sind, erhellt, wenn man den Tarifsatz der
allgemeinen Wagenladungsklasse für 200 Ctr. von 6 Pf. pro
Ton und Kilometer mit dem des Spezial-Tarif III von 2,2 Pf.
vergleicht. — Der Werthunterschied kann, da die Bahn nur
bis 60 A pro 50 km = 1200 A pro Ton ohne Versicherungs-
prämie garantirt, diesen Betrag nicht übersteigen und dafür
würde nach den eigenen Prämiensätzen der Bahnen die Ver-
sicherung 0,2 Pf. betragen. Will man noch den Anspruch auf
besseres Wagenmaterial in Rechnung ziehen, so sei bemerkt,
dass die Expeditionsgebühr, welche zwei Tage Wagenmiethe
in sich schliesst, 120 Pf. per Ton beträgt.
Als Lauffrist der Wagen sind für den Tag 70km ange-
nommen und würde daher die ganze Expeditionsgebühr, wo-
von die Wagenstellung nur einen Theil bildet, auf Kilometer
reduzirt 570 Sn = (0,8 Pf. pro Kilometer betragen. — Es würde
somit ein Preisunterschied zwischen Spezial-Tarif III und all-
gemeiner Wagenladungsklasse von 1 Pf. pro Ton und Kilometer
reichlich alles in sich schliessen, was vom transportwirthschaft-
lichen Gesichtspunkt aus als berechtigt bezeichnet werden
könnte. —
Beim Elsass-Lothringischen Tarif waren diese Verhältnisse
etwas weniger unnatürlich. — Auch der vielfach als Ziel-
scheibe gegen das System von 1876 auserlesene hohe Stückgut-
satz, der sich seitdem überall um die Ziffer 11 Pf. per Ton
und Kilometer. bewegt, ist nicht eine KEigenthümlichkeit des
Systems, denn wir sehen solchen beim Elsass-Lothringischen
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