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1830.
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Ie Was dasselbe umfaßt.
wehen Das allgemeine Gewerbs- und Handelswesen umfaßt in
; sich in seinen allgemeinen Bestimmungen :
ation in L. Das Gewerbs- und Handelsrecht;
jemäßen IL. die Gewerbs - und Handelspolizei ;
TIT, die Gewerbs - und Handelspolitik; und
IV. die Gewerbs - und Handelsbehörden und deren Activität.
1. Hauptstück,
Gewerbs- und Handelsrecht.
S. 2;
Von was dasselbe handelt.
Das: Gewerbs- und Handelswesen handelt:
A. Von den verschiedenen Gattungen von Beschäftigungen ;
B. von“ deren Erlangung;
C. von deren Ausübung z; und
D. von deven Erlöschen. '
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