Full text: Oesterreichs Gewerbe und Handel in politisch-administrativer Beziehung systematisch dargestellt und mit fortwährender Hinweisung auf die erlassenen Gesetze und Verordnungen (4,2, 1. Theil)

317 L Theil XIV. Abhandlung. 
Es ist ihnen, unter der im 5. 20 des Börsepatentes vorgesehe- um 
nen Strafe , ausdrücklich untersagt es sey unter was immer für des 
einem Vorwande sich eines Commässionärs oder andern Unterhänd- ihr 
lers , ja selbst nicht ihrer eigenen Söhne zu irgend einem ihnen an- 
vertrauten Geschäfte , von welcher Gattung selbes seyn mag, zu q 
bedienen. 
Im Falle aber ein Sensal durch eine ihn betroffene Krankheit 
verhindert wird, einige ihm anvertraute Geschäfte zu vollenden, so 
soll dieses shon angefangene Geschäft ein anderer in Pflicht stehender 
Sensal zu seiner Endschaft befördern. - 
Patent vom 1. August 1871, 6. 21. g 
S. 475. s 
bb) Ausschließende Besorgung der Geschäfte auf be 
der Börse. al 
Denselben ist unter der im 8. 20 des Börsepatentes angeführten 
Strafe verbothen ,- irgend eine Verhandlung von Wechselbriefen 
oder öffentlichen Papieren anders als auf der Börse vorzu- 
nehmen (Eod. 8. 37); und wenn ein Börsesensal an einem Tage 
Geschäfte verhandelt und abschließt, die an diesem.Tage auf der Börse 
abzuschließen verbothen sind , wird derselbe seines Amtes entsekt. 
 Allerh. Ents<l. vom 16. Nov. 1810, Rggsc. vom 17. Nov. 
1810, 6. 10. 
5. 476. 
c6) Führung eines Journales, 
Ausfertigung der Certistcate. 
Einem jeden Sensalen ist von dem Wechselgerichte ein Blatt 
für Blatt paraphirtes Journal zuzustellen , in welhem derselbe alle 
von ihm verrichteten Verhandlungen sowohl von förmlichen Wechsel- 
briefen , als von öffentlihen Papieren von Tag zu Tag einzutra- 
gen hat. 
Eine jede dieser Negotiationen hat ihr besonderes Nummer zu 
erhalten , von dem Namen der Partei aber, welche die Negotia- 
tionen betreffen , ist, insofern sie es nicht selbst bezieht , keine Mel- 
dung zu machen z; gedachter Partei ist zu ihrer Sicherheit von den 
Sensalen ein von solc<en gefertigtes Certificat äuszustellen , welches 
mit dem nämlihen Nummer, welches das betreffende Geschäft in 
dem Buche des Sensalen führt ,/ zu bezeichnen ist. 
Pätent vom 1. August 1771 , 5. 18. 250 
Übrigens haben Wechselsensalen keine anderen Certificate, "als 
in welchen die höchsten und niedrigsten Preise der öffentlichen Staats- 
papiere cursiren , zu ertheilen (Verordnung vom" 4. April 1794) ; 
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