316 LIL Theil NIV. Abhandlung.
welcbe sodann den folgenden) Tag zu Jedermanns Wissenschaft auf
der Börse anzuschlägen kommen.
Patentvom 1.. August 41771, 6. 30.
“ „Die Zettel / durc< welche: die k. k. öffentliche Börse den Wiener
Curs dev Staatspapiere und Wechselbriefe kund macht, sollen nicht
nach dem Anbothe der Papiere und des Geldes, sondern nach den aus den
den wirklich abgeschlossenen Käufen und Verkäufen gezogenen Mittel- jen.
preisen, und daher immer erst nach geendigter Börse abgefaßt werden
(Hofd. vom 6. Dec, 1802) ; und über die an jedem Tage auf der Börse 18
geschlossenen Geschäfte sind , so wie es schon das Patent vom 1. Au-
gust 1771, 5. 30 vorschreibt, die Durchschnittscurse. jedesmal in
eben demselben Tage zu berechnen und gehörig bekannt zu machen.
- Allerh. Entschl. vom 16. Nov. 1810, Rggsc. vom 17, Nov.
1810, S. 7. ;
6. 488. ir
11) Enthaltung von Geschäften mit Effecten eines
Cridatars.
Unter der im 6. 20 des Börsepatentes angebothenen Strafe ist
es den Sensalen verbothen, irgend einen Wechselbrief oder öffentliche
Papiere, die einem bekannten. Banquerottirer zustehen , zu verban-
deln ,/ es wäre denn, die Verhandlung würde den Sensalen durch
jene aufgetragen , welche über. das Vermögen von Rechtswegen die zu
Verwaltung führen. ar
Patent vom 1. August 1771, 6. 25. M
ai
6. 489.
Belohnung der Wechselsensalen.
Sensarie.
. In Folge Hofkammerd. vom 9. Juli 1825 haben Se. Mat.
zu befehlen geruhet , daß die Abgabe, welche bisher nach Vorschrift 9
des Rggsc. vom 27. Oct. 1806 von allen auf der Börse mit sf-
fentlichen Staatspapieren verhandelten Geschäften mit 1 pr. 1000 *), !
zur Vermehrung der Zuflüsse für den Armenversorgungsfond zu ent»
richten war, mit dem Anfange des Verwaltungsjahres 1826 aufzu- .
hören häbe , wornach vom 1. Nov. 1826 angefangen , die Sen-
sariegebühr von 1 pr. 1000 auf */, pr. 1000 zurücgeführt wird.
Rgg8c. vom 18. Sept. 1825 , Rggsz. 40992.
2): Auch im 8. 28 des Börsepatentes yom 1. August 1771 war Eins per mille
" bestimmt.