Full text: Oesterreichs Gewerbe und Handel in politisch-administrativer Beziehung systematisch dargestellt und mit fortwährender Hinweisung auf die erlassenen Gesetze und Verordnungen (4,2, 1. Theil)

32 I. Theil XIV. Abhandlung. 
Bei einem noch hierzufommenden Industrialvereine handelr es . 
si< um eine noh weitere Unterstüßung, welche zu diesem öffentlichen bei | 
Zwecke auch von mehreren , hierzu besonders vereinigten Privaten , fent 
theils aus der GWewerbsclasse , theils aus anderen Volksclassen durch m! 
persönliche und sächliche Leistungen gewährt wird. Hi 
In Beziehung auf persönliche Leistungen stellt sich der Gegenstand ber 
und die Aufgabe eines solchen Vereines so dar, daß dieser vorzüglich pi 
bemüht seyn soll , über den gegenwärtigen Stand und Gang der Ge- t 
werbsindustrie in allen Zweigen , sowohl im In - als Auslande, sich auf 
genaue Kenntnisse zu sammeln , und sich hierüber in einer fortwäh- mit 
renden, so viel möglich vollständigen Übersicht zu erhalten , und im me 
Wege einer Zeitschrift sowohl einerseits das gewerbsbedürftige Publi- zu 
cum von noch nicht zureichend bekannten und benübten höhern Lei- vor 
stungen der inländischen Gewerbsindustrie , als anderer Seits, auch 
die inländischen Gewerbsunternehmer von den durch selbe noch nicht der 
gehörig befriedigten Wünschen und Anforderungen des Publicums, Hen 
so wie auch von den nacßahmungswürdigen ,/ ausgezeichneten Leistun- 
gen des Auslandes näher zu unterrichten, so wie auch durch perio- ne! 
dische Ausstellungen der vorzüglichsten Producte des inländischen Kunst- en 
fleißes , was auch den Hauptzwec> des böhmischen Gewerbsvereines 2 
bildet, eine anschaulichere und dadurch noc< wirksamere Kenntniß 
Ei ' ver 
der genommenen Fortschritte zu verbreiten. - 
In Beziehung auf sächliche Leistungen der Glieder eines solchen Be 
Vereines werden Privatbeiträge shon zur Bestreitung der Kosten 
nothwendig, welche die fortwährende Sammlung jener Kenntnisse, fei 
die Verfassung und Herausgabe jener Zeitschrift, und überhaupt die Se 
Regie des Vereines verursacht. zör 
Diese Beiträge können aber auch auf einen noch weiteren Um- nu 
fang ihrer Bestimmung, nämlich zu Belohnungen für ausgezeichnete geb 
Leistungen in der Gestalt von Denkmünzen , zur Anschaffung und ode 
Aussielluug von nacßahmungswürdigen Mustern aus dem Auslande , Ge 
zu einzelnen Preisaufgaben, zu Unterstüßungen und Vorschußleistun- 
gen an einzelne, besonders talentvolle, aber unbemittelte Individuen, vor 
und andere mehrere ausgedehnt werden. Pr 
Ein solcher sich bildender Verein kann in Beziehung auf beide ein 
Arten von Leistungen sehr nüßlic) werden. Doch so, wie er in eine | 
öffentliche Wirksamkeit treten , und einen öffentlichen Charakter an= tei 
nehmen will , so bedarf er , wie jeder in diesem Falle befindliche Pris- dar 
vatverein, einerbesonderen Bewilligung der Staatsver- au 
waltung, welche über die Art seines Wirkens , nach näherer Ein- gel 
sicht und Prüfung der von ihm gemachten Vorschläge und Anträge fa 
mit Genehmigung oder Abänderung derselben die genaueren Bestim- | 
mungen zu treffen hat. rz 
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