Full text: Oesterreichs Gewerbe und Handel in politisch-administrativer Beziehung systematisch dargestellt und mit fortwährender Hinweisung auf die erlassenen Gesetze und Verordnungen (4,2, 1. Theil)

343 KL 'Th'eil RW: Abhandlung. 
Statuten, so wie aller' Schriften, welc<he “der Verein dru>en läßt , von 
dem Jahre seiner Aufnahme an unentgeltlich. Das Lesecabinet und die 
Bibliothek ehen ihmtäglich, die übrigen Sammlungen an zu bestimmen- 
den Tagen vffen. Jedes. ordentliche Mitglied hat ferner das Recht, von 
dem Vereine Prüfung und Begutachtung seiner Erfindungen , oder be- 
sondere Belehrungen über Gegenstände seines Gewerbes - zu verlangen, 
Endlich hat jedes ordentliche Mitglied auc< das Recht, unter später näher 
anzugebenden Bestimmungen, Einbeimische oder Fremde zur Benüßung 
des Lesecabinets und der Bibliothef, in die Vereinslocalitäten einzuführen, 
S. 14. "Zu correspondirenden Mitgliedern können Geleyrte , 
Künstler , dann Kaufleute , Fabrifanten und andere Gewerbsleute vorge- 
schlagen werden, welche im Auslande wohnen. Sie leisten keine Geld- 
beiträge, können den Bersammlungen des Vereins beiwohnen, und haben 
Zutritt in die Localitäten des Vereins ; ste sind jedo< nicht stimmsähig, 
und haben feine Ansprüche auf die unentgeltliche Mittheiluug der Druc- 
schriften des Vereins. Durch Vereinsbeschlüsse können indessen Ausnahmen 
von der lezten Bestimmung Statt finden. Die Wahl correspondirender 
Mitglieder geschieht auf gleiche Weise , wie die der ordentlichen. 
8. 15. Zu Ehrenmitgliedern können nur besonders ausgezeichnete " 
und hochgestellte. Personen im In- und Auslande gewählt werden , welche 
zur Beförderung der Gewerbe , Künste und Wissenschaften beigetragen 
haben. Sie sind zu keinen Geldheiträgen verpflichtet, genießen jedoch alle 
Rochte ordentlicher Mitglieder. Der Vorschlag zu ihrer Wahl geschieht 
ausschließend vom Berwaltungsrathe mit Genehmigung des Curators, 
und ihre Wahl kann nur in Generalversammlungen vorgenommen werden, 
8. 16. Ein ordentliches Mitglied , welches dem Vereine nicht 
länger angehören will, hat bei Gelegenheit der leßten Entrichtung ves 
Jahresöbeitrages seinen Austritt dem Vereine schriftlich anzuzeigen. 
Viertes ECapitel. 
Znnere Gliederung des Vereins zur Besorgung der beson- 
deren Angelegenheiten desselben, 
8. 17. Zur unentbehrlihen Oberleitung und Beauffichtigung 
des ordnungsmäßigen Betriebes sämmilicher Geschäfte wählt der Verein 
aus seinen ordentlichen Mitgliedern einen Vereinsvorsteher und zwei Stell- 
vertreter desselben. 
S8. 18. Zur Besorgung der in dem Wirkungskreise des Vereins 
vorkommenden technischen Arbeiten, oder hierauf bezüglichen wissenschaft- 
li<en Untersuchungen wurden vorläufig fünf Abtheilungen gebildet, nämlich : 
eine Abtheilung für Mechanik, - 
. . 5 Physik und Chemie ; 
NN schöne Künste ; 
« Naturgeschichte und Materialkenntniß,. 
» » » Handel, j 
Der Verein wählt demnach für jede dieser beständigen Abtheilungen 
==- Rah einem, jedoch unverbindenden Vorschlage des Verwaltungsrathes 
== eine hinreichende Anzahl solcher ordentlicher Mitglieder , die sich durch 
ihre Fachkenntnisse für die besonderen Arbeiten derselben eignen, Jede Ab- 
iheilung hat sic) dann wieder aus ihrer Mitte einen Secretär und einen 
Stellvertreter desselben zu erwählen. Zur Lösung ganz besonderer Auf- 
gaben werden zeitweilige Commissionen gebildet und überhaupt steht dem 
--» 
3
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.